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Till Mansmann
FDP
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Frage von Karl A. •

Sehr geehrter Herr Mansmann, würden Sie angesichts der fehlenden 60Mrd.€ im Haushalt die allgemeine Haltung der FDP zur schwarzen Null oder der Schuldenbremse überdenken? Vielen Dank im Voraus!

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr A., 

vielen Dank für Ihre Frage!

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bekräftigt nachdrücklich die Bedeutung der Schuldenbremse und stellt klar, dass deren Aussetzung nur unter sehr spezifischen Voraussetzungen zulässig ist. Das Gericht betont dabei die Verantwortung, die wir gegenüber zukünftigen Generationen tragen: sowohl in Bezug auf ein stabiles Klima als auch auf solide Finanzen.

Im Unterschied zur rigiden Konzeption der „schwarzen Null“ stellt der verfassungsrechtliche Rahmen der Schuldenbremse situationsgerechte Leitplanken auf und gibt dem Haushaltsgesetzgeber die Möglichkeit, auf Herausforderungen angemessen zu reagieren. Vor diesem Hintergrund befürworten wir Freien Demokraten nicht das strikte Festhalten an der „Schwarzen Null“, sondern vielmehr die konsequente Beachtung der Schuldenbremse. Grundsätzlich sind Bund und Länder damit verpflichtet, ihre Haushalte ohne Kredite auszugleichen. Gleichzeitig erlaubt die Schuldenbremse dem Bund eine strukturelle Nettokreditaufnahme von 0,35 Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts. Eine Überschreitung dieses Schwellenwertes ist gestattet, solange die Differenz auf einem speziellen Kontrollkonto erfasst wird und der negative Saldo 1,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes nicht übersteigt. In außergewöhnlichen Situationen wie Naturkatastrophen oder schweren Rezessionen sind noch höhere Verschuldungen zulässig, sofern ein Tilgungsplan zur Rückführung der Schulden vorgelegt wird. Zudem ermöglicht die Konjunkturkomponente eine erhöhte Nettokreditaufnahme während einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung. Die Berechnung dieser Komponente erfolgt formelbasiert. Auf dieser Grundlage wies bereit der Haushaltsentwurf der Bundesregierung für das Jahr 2024 eine geplante Neuverschuldung von über 16 Mrd. EUR auf. Die Schuldenbremse bildet somit das Fundament einer verantwortungsvollen Haushalts- und Finanzpolitik, die nachhaltig agiert und sorgsam mit den finanziellen Mitteln der Bürger umgeht.

Vor diesem Hintergrund wird die Ampelkoalition nun beraten, welche Schritte für die geplanten Projekte im Klima- und Transformationsfonds erforderlich sind und den Wirtschaftsplan dementsprechend anpassen. Die Haushaltsberatungen für 2024 werden planmäßig fortgeführt und bei Bedarf vorläufige Regelungen getroffen.

Die Bereitstellung von 60 Mrd. EUR für den Klima- und Transformationsfonds basierte auf einem Kompromiss der Koalitionspartner zu Beginn der Legislaturperiode. Es ist unser fester Vorsatz, die Schuldenbremse weiterhin einzuhalten und den Fonds nicht durch neue Schulden aufzustocken. Ebenso bleibt es bei unserem Versprechen, keine Steuererhöhungen für Bürger und Unternehmen vorzunehmen. Vielmehr ist jetzt der Moment gekommen, in dem Konsolidierung und Priorisierung auch im Bereich des Klima- und Transformationsfonds eine zentrale Rolle spielen werden.

Beste Grüße

Till Mansmann, MdB

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