Warum gibt es kein Handyverbot im Plenum?
Sehr geehrter Herr Mansmann,wir Eltern kämpfen verzweifelt gegen den Handykonsum der Kinder und die Abgeordneten verhalten sich als Anti-Vorbilder.VG Ralf W.
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Frage und Ihr wichtiges Anliegen. Sie sprechen ein wichtiges Thema an: die Vorbildfunktion von Abgeordneten im Umgang mit digitalen Medien. Erwachsene sollten in dieser Hinsicht verantwortungsbewusst auftreten. In diesem Zusammenhang halte ich es für wichtig, dass dies aus eigenem Antrieb und Überzeugung geschieht – nicht durch Verbote.
Im Plenarbetrieb und in der parlamentarischen Arbeit sind digitale Hilfsmittel wie Smartphones mittlerweile unverzichtbar. Die tägliche Arbeit der Abgeordneten ist geprägt von einem hohen Maß an Flexibilität, da sich beispielsweise Tagesordnungspunkte häufig verschieben können. In solchen Fällen ist eine adäquate Anpassung von Terminen und die Koordination mit Mitarbeitern unabdingbar. Darüber hinaus dient der mobile Zugriff auf zentrale Arbeitsmaterialien wie Handreichungen, die Geschäftsordnung oder Gesetzestexte der effizienten Wahrnehmung unserer parlamentarischen Aufgaben.
Nicht zu unterschätzen ist auch die persönliche Dimension. Gerade für Abgeordnete mit familiären Verpflichtungen ist die Erreichbarkeit im Falle privater Notfälle von essenzieller Bedeutung.
Vor diesem Hintergrund wurde für die 20. Wahlperiode wie bereits in den vorangegangenen Legislaturperioden vereinbart, dass die Nutzung technischer Geräte, insbesondere von Mobiltelefonen, im Plenarsaal grundsätzlich gestattet ist, sofern diese zurückhaltend und dem Charakter der Plenarsitzungen angemessen erfolgt.
Ein darüber hinausgehender Gebrauch, der den ordnungsgemäßen Ablauf der Sitzung beeinträchtigen könnte, unterliegt der Kontrolle des sitzungsleitenden Präsidenten. Dieser kann im Rahmen seiner Befugnisse geeignete Ordnungsmaßnahmen ergreifen, um die Würde und Effizienz der parlamentarischen Arbeit zu wahren.
Unabhängig davon stimme ich Ihnen jedoch zu, dass ein reflektierter und bewusster Einsatz technischer Hilfsmittel – sowohl im beruflichen als auch im privaten Kontext – von uns allen erwartet werden darf. Dies schließt Abgeordnete ebenso ein wie andere gesellschaftliche Akteure.
Mit freundlichen Grüßen
Till Mansmann