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Till Mansmann
FDP
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Frage von Catrin G. •

Wann gibt es endlich ein Verbot von Langstrecken-Tiertransporten, insbesondere außerhalb der EU? Warum gibt es das bisher nicht?

Warum gibt es noch kein Verbot von Amputationen bei Nutztieren (die dieselben Gefühle haben wie Haustiere), um diese landwirtschaftlichen Haltungssystemen anzupassen? Wann kommt endlich ein Verbot jeglicher Form der Anbindehaltung, darunter auch die saisonale Anbindehaltung von Rindern und die Anbindehaltung von Greifvögeln? Wann gibt es endlich ein Verbot der Privathaltung exotischer Wildtiere wie Affen, Tiger und Reptilien als „Haustiere“? Warum gibt es noch kein Verbot aller Wildtierarten im Zirkus – und dies ohne Einzelfall-Schlupfloch, wann endlich? Warum gibt es noch kein Verbot des Verkaufs von Welpen und anderer Tiere über Online-Plattformen. Die Tierheime sind voll! Und die Kommunen, Länder und der Bund lassen die Tierheime finanziell im Stich! Wann gibt es endlich ein Verbot von Qualzuchten in der Landwirtschaft und im Heimtierbereich?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau G.,

vielen Dank für Ihr Engagement im Bereich des Tierschutzes und Ihre kritischen Anmerkungen zu diesem wichtigen Thema. Der Tierschutz erfordert eine sorgfältige Abwägung zwischen notwendigen Verbesserungen für die Tiere und der Entwicklung praxistauglicher Regelungen. Trotz berechtigter Kritik gehört Deutschland bereits zu den weltweit führenden Nationen in diesem Bereich, auch wenn weiterhin Handlungsbedarf besteht.

Im Rahmen unseres Koalitionsvertrags haben wir uns ambitionierte Ziele für den Tierschutz gesetzt. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) einen Entwurf für ein neues Tierschutzgesetz erarbeitet. Dieser Entwurf hat eine Rekordzahl von Rückmeldungen seitens verschiedener Verbände sowie zahlreiche Änderungsanträge des Bundesrats hervorgerufen. Es ist daher offensichtlich, dass der Entwurf noch erheblichen Überarbeitungsbedarf aufweist.

Der Gesetzentwurf befindet sich nunmehr am Beginn der parlamentarischen Beratungen des Bundestages. Unsere Aufgabe ist es, sorgfältig zu prüfen, inwiefern die Anmerkungen und Vorschläge der Verbände, des Bundesrats und der Fraktionen im Deutschen Bundestag Berücksichtigung finden können. Unser Ziel ist es, den Tierschutz in Deutschland nachhaltig zu verbessern, ohne dabei die wirtschaftlichen Grundlagen der Tierhalter zu gefährden. Niedrigere Tierschutzstandards dürfen dabei nicht zu einem unfairen Wettbewerbsvorteil zuungunsten der Tiere führen. Daher setzen wir uns nachdrücklich für europaweite Mindeststandards ein. Somit stellen wir sicher, dass der Schutz der Tiere überall auf einem hohen Niveau gewährleistet bleibt, ohne kleinere und mittlere Betriebe zu überfordern. Andernfalls wären Ausweichbewegungen hin zu größeren Betrieben oder ins Ausland zu befürchten. Das eigentliche Ziel des Tierschutzes würde damit unterminiert.

Wir Freie Demokraten werden auch im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens entschieden die Interessen der Tierhalter und eines ausgewogenen Tierschutzes vertreten. Unser Ziel ist es, ein Gesetz zu schaffen, das sowohl den Schutz der Tiere verbessert als auch praxistauglich für die Betriebe ist.

Beste Grüße


Till Mansmann MdB

 

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