Ihr Minijob in Deutschland reicht aus, damit Sie in den Genuss der Energiepauschale kommen. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass Sie diesen am 1. September 2022 aktiv ausgeübt haben.
Aber in der Tat sehe auch ich hier eine Lücke, da für die Rentner mit dem am Sonntag vorgestellten dritten Entlastungspaket eine Lösung für die Energiepreispauschale gefunden wurde, während Pensionäre oder auch Vorruheständler anscheinend nicht umfasst sind, obwohl auch Sie in vielen Fällen mit denselben Herausforderungen konfrontiert sind wie Rentner.
Da Vorruhestandsbezüge nicht als aktives Einkommen gelten, ist zu erwarten, dass Sie nicht in den Genuss der Energiepauschale kommen.
Entscheidend ist, ob Sie in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind und hier entsprechend Einkommenssteuer zahlen.
Rentner erhalten genau wie Pensionäre die Energiepauschale nicht. Insofern kommen Sie nicht in den Genuss der im zweiten Entlastungspaket vereinbarten Energiepreispauschale.
Die Ampel-Koalition hat gestern die Eckpunkte für ein drittes Entlastungspaket beschlossen. Dieses sieht vor, dass Rentner im Dezember eine Einmalzahlung in Höhe von 300 EUR als Ausgleich erhalten.