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Frage von Astrid C. •

Wie ist der Sachstand zur Klärung der Frage, ob eine Person in Elternzeit, die aber kein Elterngeld mehr bezog(2022), Anspruch auf Zahlung der Energiepauschale hat?

Sehr geehrter Herr Frei,
anknüpfend an Ihre Antwort vom 25.9.22 auf eine Anfrage des Simon G. vom 23.9.22 zum selben Thema möchte ich darauf hinweisen, dass eine Entscheidung der Frage, ob auch Personen in Elternzeit ohne Erhalt von Elterngeld Anspruch auf die Energiepauschale haben, sehr schnell getroffen werden muss. Zur Zeit ergibt sich nämlich folgende missliche Situation für diesen Personenkreis (zu dem auch meine Schwiegertochter gehört):
Laut aktueller Auskunft eines Sachbearbeiters des Finanzamtes Köln West ist der Versand der (fertig bearbeiteten) Lohnsteuerjahresausgleichsbescheide seit Ende März 23 für alle die Personen gestoppt, für die die o.g. Frage relevant ist.
Die Rückzahlung der zu viel gezahlten Steuern im Jahr 2022 (im vorliegenden Fall ein recht hoher Betrag) findet also zeitnah nicht statt, weil die Frage der Zahlung der Energiepauschale in Höhe von 300 Euro für den in Rede stehenden Personenkreis nicht geklärt ist.
Mit besten Grüßen
A. C.

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Sehr geehrte Frau C.,

meines Erachtens ist die Energiepreispauschale an den Bezug von Elterngeld gebunden. Dennoch kann ich Ihre Verärgerung darüber nachvollziehen, dass es aufgrund von Verfahrensfragen dazu kommt, dass Finanzämter die Bearbeitung von Einkommenssteuererklärungen und damit auch Steuererstattungen zurückhalten. Ich habe mir erlaubt, im Rahmen des parlamentarischen Fragerechts, nochmals eine Stellungnahme der Bundesregierung einzuholen.

Mit freundlichen Grüßen  

Thorsten Frei

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Sehr geehrte Frau C.
nach Rückfrage bei der Bundesregierung bestätigt sich meine Annahme: Erzielten Beschäftigte in 2022 in Elternzeit keine Einkünfte und auch kein Elterngeld, besteht kein Anspruch auf die EPP. Es gibt diesbezüglich somit keine Regelungslücke, weshalb das von Ihnen geschilderte Verhalten des besagten Finanzamtes nicht nachzuvollziehen ist. Der Bundesregierung sind solche oder ähnlich gelagerte Fälle auf Nachfrage nicht bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei

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