Der deutsche Gesetzgeber geht davon aus, dass Sie durch die Zahlung von Einkommenssteuer in Österreich dort auch Ihren Lebensmittelpunkt haben und dementsprechend dort auch von den nationalen Entlastungsmaßnahmen profitieren.
entscheidend ist, ob Sie unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig in Deutschland sind. Das geht nicht abschließend aus Ihren Ausführungen hervor.
Für Rentner ist damit eine Einmalzahlung in Höhe von 300 € im Dezember analog zur Energiepauschale vorgesehen. Auch für Sie dürfte dieser Fall greifen. Wie die genauen Modalitäten jedoch aussehen, bleibt abzuwarten,
Aber in der Tat sehe auch ich hier eine Lücke, da für die Rentner mit dem am Sonntag vorgestellten dritten Entlastungspaket eine Lösung für die Energiepreispauschale gefunden wurde, während Pensionäre oder auch Vorruheständler anscheinend nicht umfasst sind, obwohl auch Sie in vielen Fällen mit denselben Herausforderungen konfrontiert sind wie Rentner.
ehrlicherweise gehe ich davon aus, dass Sie keinen Anspruch auf die von der Bundesregierung für den 1. Dezember in Aussicht gestellte Pauschale haben, wenn Sie die Kriterien dafür nicht offiziell erfüllen.
Klar ist aber auch, dass Entlastungsmaßnahmen für „Hausfrauen“ nicht explizit sinnvoll sind. Wenn diese allein stehend sind und keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, so dürften sie ohnehin von Transferleistungen abhängig sein.