Ihre Pflicht ist lediglich, in Ihrer Einkommenssteuererklärung anzugeben, dass Sie die Pauschale doppelt erhalten haben.
Für mich steht fest, dass ein generelles Böllerverbot das Problem nicht lösen würde.
solche Experimente, die quasi die Axt an unsere gesellschaftliche Ordnung anlegen, sehen wir in höchstem Maße kritisch.
die Voraussetzungen für die Energiepreispauschale sind genau definiert. Eine einfache Übersicht finden Sie unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html.
Folglich empfehle ich Ihnen eine Antragstellung bei der Knappschaft-Bahn-See.
Dennoch sehe natürlich auch ich, dass die Belange der jüngeren Generation in unserer alternden Gesellschaft zu kurz kommen. Deshalb werden wir uns in unserem Grundsatzprogramm auch damit befassen, wie man die Belange jüngerer Menschen in einer alternden Gesellschaft besser berücksichtigen könnte.