
Ehemalige Bundeskanzler und Bundespräsidenten erhalten in Deutschland auch nach dem Ende ihrer Amtszeit weiterhin eine Amtsausstattung, um ihre fortwährenden, zumeist unverändert mannigfaltigen Verpflichtungen und repräsentativen Aufgaben zu erfüllen. Dazu gehören beispielsweise die Beantwortung von Bürgeranfragen, die Wahrnehmung von Schirmherrschaften und die Repräsentation des Staates. Diese Ausstattung wird als notwendig erachtet, um ihre Rolle als ehemalige Staats- bzw. Regierungschefs angemessen auszuführen.