Wie gehen Sie mit dem Thema Solidaritätszuschlag um?
Sehr geehrter Herr Frei,
der Solidaritätszuschlag betrifft nur die 10 % reichen Bürgerinnen und Bürger. Sollte das Bundesverfassungsgericht diesen als rechtswidrig feststellen (die Klage der FDP ist noch anhängig), wie werden Sie damit umgehen? Kommt für Sie eine nahtlose Integration in den Einkommenssteuersatz und die Kapitalertragsteuer in Frage, sodass sich bis auf die Vereinfachung, dass man nur noch mit einer Zahl rechnen muss, plus-minus null nichts ändert oder haben Sie andere Vorschläge im Rahmen der Einkommenssteuerreform? Wie stehen Sie dazu, dass eine ersatzlose Abschaffung des Solidaritätszuschlag nur die oberen 10 % entlastet, ohne dass der Mittelstand etwas davon hat? Halten Sie das für gerecht oder sehen Sie hier einen Bedarf, eine Änderung vorzunehmen?

Sehr geehrter Herr S.,
CDU und CSU haben schon in ihrem Wahlprogramm deutlich gemacht, dass wir den restlichen Solidaritätszuschlag abschaffen wollen. Er hat seine Aufgabe längst erfüllt und ist fast 35 Jahre nach der Wiedervereinigung nicht mehr zu rechtfertigen und belastet Unternehmen, Fachkräfte und Sparer. Würde das Bundesverfassungsgericht entsprechend urteilen, so würde das diesen Kurs lediglich bestätigen. Der Wegfall wäre dann auch keine Steuerentlastung, sondern eine verfassungsrechtlich gebotene Gleichbehandlung, da diese Sonderabgabe durch alle im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit erhoben werden sollte und somit auch für alle eingestellt werden muss.
Im Übrigen wird der Solidaritätszuschlag hauptsächlich von mittelständischen Unternehmen bezahlt. Etwa 80% aller Unternehmen in Deutschland sind Personengesellschaften, für die die Einkommenssteuer gleichzeitig Unternehmenssteuer ist. Diese Unternehmen müssen daher auch den Soli bezahlen. Insofern wäre eine Abschaffung vor allem eine massive Entlastung für die mittelständische Wirtschaft.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei