Die Formulierung in den FAQ, dass man in Deutschland wohnen oder hier einen gewöhnlichen Aufenthalt hat und unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sein muss, um in den Genuss der Energiepreispauschale zu kommen, lässt in meinen Augen andere Interpretationen zu
Frage von Silke K. • 26.10.2022
Antwort von Thorsten Frei CDU • 28.10.2022
Frage von Franz H. • 24.10.2022
Antwort von Thorsten Frei CDU • 24.10.2022
Wir als Unionsfraktion haben schon vor einigen Wochen ein konsistentes Krisenbekämpfungsprogramm vorgeschlagen
Frage von Peter B. • 23.10.2022
Antwort von Thorsten Frei CDU • 24.10.2022
Selbstverständlich werden wir keine Gelegenheit auslassen, um für Aufklärung zu sorgen
Frage von Dorit Charlotte P. • 23.10.2022
Antwort von Thorsten Frei CDU • 24.10.2022
Sie müssten die Pauschale ggü. dem für Sie zuständigen Finanzamt geltend machen
Frage von Brigitte H. • 23.10.2022
Antwort von Thorsten Frei CDU • 24.10.2022
Wir als Union hätten ein anderes System bevorzugt, das auch Direktzahlungen ermöglicht, falls die Steuerzahlungen aufgrund geringer Einkommen zu gering ausfallen oder falls es gar kein eigenes Einkommen gibt
Frage von Barbara S. • 21.10.2022
Antwort von Thorsten Frei CDU • 22.10.2022
wenn Ihr Mann in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig ist, dann könnte er die Energiepreispauschale zumindest rückwirkend bei der Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022 bei dem für ihn zuständigen Finanzamt steuerlich geltend machen.