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CDU
• 28.10.2022

Die Formulierung in den FAQ, dass man in Deutschland wohnen oder hier einen gewöhnlichen Aufenthalt hat und unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sein muss, um in den Genuss der Energiepreispauschale zu kommen, lässt in meinen Augen andere Interpretationen zu

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CDU
• 22.10.2022

wenn Ihr Mann in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig ist, dann könnte er die Energiepreispauschale zumindest rückwirkend bei der Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022 bei dem für ihn zuständigen Finanzamt steuerlich geltend machen.

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