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Thorsten Frei
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Frage von Barbara S. •

Mein Mann arbeitet in Holland, bei einer niederländischer Spedition. Ist in Holland und in Deutschland Einkommensteuerpflichtig, da er in Deutschland wohnt, wie kann er die Energiepauschale bekommen?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau S.,

wenn Ihr Mann in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig ist, dann könnte er die Energiepreispauschale zumindest rückwirkend bei der Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022 bei dem für ihn zuständigen Finanzamt steuerlich geltend machen.

Mit besten Grüßen

Thorsten Frei

 

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