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Frage von Dorit Charlotte P. •

Ich wohne in Belgien, arbeite in Aachen und bin in DE unbeschränkt steuerpflichtig. Wie genau mache ich die Energiepauschale in der Steuerklärung geltend ? Das Finanzamt gibt mir keine Auskunft.

Ich habe im Finanzamt angerufen und die Auskunft bekommen, dass ich als Grenzgänger keine Energiepauschale bekomme, nur wenn ich in Deutschland wohnen würde und in Belgien arbeiten würde…also im umgekehrten Fall…was ja definitiv nicht stimmt. Also im Finanzamt Aachen kann mir Keiner helfen.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau P.,

die Energiepreispauschale (EPP) wird ausgezahlt, wenn man in Deutschland wohnt oder sich gewöhnlich dort aufhält. Dies wird unterstellt, wenn man hierzulande unbeschränkt einkommensteuerpflicht und im Jahr 2022 ein aktives Einkommen erzielt hat. Auch ich sehe, dass Sie in den Genuss der EPP kommen dürften. Dies allerdings erst rückwirkend für das Jahr 2022, also im kommenden Jahr. Sie müssten die Pauschale dann ggü. dem für Sie zuständigen Finanzamt geltend machen. Ich könnte mir aber vorstellen, dass es aktuell noch keine Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums an die Finanzämter für den Umgang mit der EPP im kommenden Jahr gibt.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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