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Thorsten Frei
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Frage von Christoph G. •

Wie stehen Sie zum Grundrecht der Versammlungsfreiheit auch in Zeiten der Corona-Pandemie als Ausdruck der freiheitlichen Demokratie im Vergleich zu autoritären Staaten?

Sehr geehrter Herr. F.,
eine starke Demokratie muss in allen Zeiten friedliche Demonstrationen aushalten, ganz egal, ob man das jeweilige Thema befürwortet oder nicht. Regierungshandeln hat -bei Minderheiten- schon immer zu Unwillen und Demonstrationen gegen Nato-Doppelbeschluss, Bau von Atomkraftwerken/ Wiederaufbereitungsanlage, Klimaschutz (Fridays for Future) und Wirtschaftspolitik (G20-Gipfel) geführt. Bei Gewalt hat der Rechtsstaat energisch einzuschreiten, was in der Vergangenheit nicht immer erfolgte (G20-Gipfel Hamburg, Brandstiftungen in Leipzig-Connewitz, Eingriff in den Schienenverkehr bei Atomtransporten). Hier wurde aber niemals ein generelles Demonstrationsverbot durchgesetzt oder eine Verfassungswidrigkeit der Teilnehmer per se behauptet. Autoritäre Länder verbieten Demonstrationen von vorneherein. Weder in der DDR noch in Rumänien oder Belarus war eine Demonstration genehmigt und erlaubt. In immer mehr Kommunen werden nun per se Versammlungen verboten.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr G.,

die Versammlungsfreiheit ist wie die Meinungsfreiheit konstitutiv für unsere Demokratie und unterscheidet uns von totalitären Systemen. Das gilt selbstverständlich auch in Pandemie- und anderen Krisenzeiten. Nicht zuletzt die Gerichte in Deutschland haben dies im Einzelfall mit ihren Entscheidungen unterstrichen. Umgekehrt gilt aber auch hier, dass diese Grundrechte nicht grenzenlos gelten. Sie enden dort, wo die Grundrechte Dritter tangiert werden. In Pandemiezeiten gilt dies zuvorderts für das Feld des Bevölkerungsschutzes.

Im Übrigen gilt aber auch für Demonstrationsteilnehmer, dass Recht und Gesetz bei der Ausübung des Versammlungsgrundrechts einzuhalten sind. Das beginnt mit der Anmeldepflicht und ebenso mit der Einhaltung und Durchsetzung von Versammlungsauflagen. Völlig inakzeptabel sind Gewaltaufrufe oder gar Gewaltausübung aus den Demonstrationen gegenüber Polizisten.

Dass es eine Häufung pauschaler und unbegründeter Versammlungsverbote durch Kommunen geben könnte, sehe ich nicht. Ein solches müsste immer auch im Einzelfall geprüft werden.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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