Sehr geehrter Herr Frei, wieso haben Abgeordnete und Presse weniger Auskunftsrechte als die Allgemeinheit?MfG Patrik B.
Sie erklären in einer Antwort zum Informationsfreiheitsgesetz folgendes,
Zitat:zumal spezifische Auskunftsrechte von Abgeordneten und Presse mittlerweile oft sogar hinter Auskunftsansprüchen der Allgemeinheit zurückbleiben. Zitat Ende.
Das Gesetz beschreibt doch aber ein Jedermannsrecht:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/open-government/informationsfreiheitsgesetz/informationsfreiheitsgesetz-node.html
Sind also Abgeordnete und Journalisten nicht Teil der Allgemeinheit?
Oder soll einfach nur die Kontrolle von Politikern durch Bürger und Presse eingeschränkt werden wie folgende Artikel zum Abgasskandal und zur PKW Maut beschreiben?
https://www.deutschlandfunk.de/pkw-maut-untersuchungsausschuss-wichtige-akten-nun-doch-100.html
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/dieselskandal-scheuer-verkehrsminister-volkswagen-1.5387055
Sind es folglich nicht gerade Politiker und Ministerien die die Auskunft verweigern?