(...) Das heißt: Wir heben zu Beginn jeder Legislatur die Immunität für alle Abgeordneten durch Parlamentsbeschluss sozusagen auf! Somit kann eine Strafverfolgungsbehörde grundsätzlich ein entsprechendes Verfahren einleiten, sofern sie den Anfangsverdacht für eine Straftat bejaht und der Deutsche Bundestag nicht binnen 48 Stunden nach Eingang der Mitteilung über das beabsichtigte Verfahren widerspricht. (...)
(...) Das Thema bedingungsloses Grundeinkommen beschäftigt uns seit geraumer Zeit. Einschlägige Darstellungen von Götz Werner, Dieter Althaus und anderen Initiatoren dieses konzeptionellen Neuansatzes sind mir bekannt. (...)
(...) Es ist meine feste Überzeugung, dass wir die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts einhalten und eine neue Wahlrechtsgrundlage bis spätestens Sommer 2011 hinbekommen, die sich als solide und tragfähig erweist - auch und gerade mit Blick auf die Anregungen der OSZE-Beobachter. (...)
(...) Sie kann die Waffen ebenso wie jeder andere Bürger gefahrlos abgeben, ohne einem gesetzgeberischen „Streich“ aufzusitzen, wie ihn der Braunschweiger Journalist annimmt. Dies gilt erst recht, wenn der jeweilige Waffenbesitzer vor der Waffenabgabe gewisse Vorsichtsmaßregeln trifft, die ihn selbst gegen die bloße Formalkonsequenz eines Berichts an die Staatsanwaltschaft absichern: Als „unerlaubtes Führen einer Waffe“ gilt deren Transport ja nur dann, wenn die Waffe „zugriffsbereit und/oder schussbereit“ ist. Das heißt, wenn der Waffenbesitzer auf dem Weg zur Polizei vergisst, die Munition aus der Waffe zu nehmen und/oder die Waffe in einem verschlossenen Behältnis zu transportieren, dann - und nur dann - „führt“ er die Waffe „unerlaubt“ (mit oben beschriebenen formaljuristischen Konsequenzen). (...)