
(...) Das heißt: Wir heben zu Beginn jeder Legislatur die Immunität für alle Abgeordneten durch Parlamentsbeschluss sozusagen auf! Somit kann eine Strafverfolgungsbehörde grundsätzlich ein entsprechendes Verfahren einleiten, sofern sie den Anfangsverdacht für eine Straftat bejaht und der Deutsche Bundestag nicht binnen 48 Stunden nach Eingang der Mitteilung über das beabsichtigte Verfahren widerspricht. (...)