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Thomas Strobl
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Frage von Andreas S. •

Frage an Thomas Strobl von Andreas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Strobl!

Wird sich der Wahlprüfungsausschuss und/oder ein anderes Gremium des Bundestags mit dem Bericht der Wahlbeobachter der OSZE/ODIHR und den darin enthaltenen Empfehlungen befassen? Einige der Kritikpunkte kann man durchaus als Wahlfehler auffassen.

http://www.osce.org/odihr-elections/39219.html

Die meisten Empfehlungen richten sich an den Gesetzgeber; der Bundestag sollte hier nicht warten, bis eventuell die Bundesregierung aktiv wird und einen Gesetzentwurf unterbreitet. Bezüglich dem teilweisen Ignorieren der Ergebnisse der Wahlkreiskommission wird effektiv auch der Bundestag direkt kritisiert (wenngleich der Bericht fälschlicherweise die Länderbehörden dafür verantwortlich macht).

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schneider,

für Ihre Anfrage zum Thema „Demokratie und Bürgerrechte“ danke ich Ihnen.

Der Bericht der Wahlbeobachter der OSZE beschäftigt in der Tat den Wahlprüfungsausschuss. Er liegt allen Mitgliedern seit seinem ersten Erscheinen in elektronischer Form vor und wird in Bälde einer ausführlichen Erörterung unterzogen werden. Doch nicht nur im Ersten Ausschuss schenken wir den Überlegungen der Wahlbeobachter gebührende Aufmerksamkeit. Dies tun auch die federführend mit der Überarbeitung des Wahlrechts beauftragten Ministerien für Inneres und Justiz. Ziel ist die Erarbeitung von Änderungen unseres Wahlrechts.

Gemeinsam werden wir uns bald schon auf erste Entwürfe einigen können, die dann auch öffentlich diskutiert und von Seiten des interessierten Publikums bewertet werden können.

Es ist meine feste Überzeugung, dass wir die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts einhalten und eine neue Wahlrechtsgrundlage bis spätestens Sommer 2011 hinbekommen, die sich als solide und tragfähig erweist - auch und gerade mit Blick auf die Anregungen der OSZE-Beobachter.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Thomas Strobl MdB