Frage an Thomas Sönke Kluth von Hannelore H. bezüglich Familie
Sehr geehrter Kluth,
ich bin Großmutter von 2 kleinen Jungs und Halterin von 2 Hunden. Meine Frage an Sie, wie kann ich es verbinden, mit meinen Hunden UND mit meinen Enkelkindern einen schönen Spaziergang in Bramfeld zu machen. Das heißt auch, dass meine Enkelkinder gerne dabei den Spielplatz besuchen. Als meine Kinder klein waren, konnte man dieses ohne Probleme miteinander verbinden. Der Hund blieb an der Bank und ich konnte auf die Kinder und den Hund aufpassen. Andere Kinder konnten, wenn sie wollten, Kontakt aufnehmen. Alles war mehr als problemlos. Aber jetzt geht überhaupt nichts mehr in dieser Richtung. Im Gegenteil. Eltern, wie Kinder werden verunsichert und in große Angst versetzt, gerade auch von den Politikern. Es wird auch in keiner Weise gegengesteuert. Wie z.B. Besuch von Therapiehunden in Schulen und Kindergärten, damit Kinder wieder ein normales Verhältnis zu Tieren bekommen.
MfG
H.Herrmann
Sehr geehrte Frau Hermann,
das Hamburger Hundegesetz ist ein markantes Beispiel dafür, wie verfehlt es ist, wenn sich Politik an kurzfristigen Schlagzeilen statt an Sachargumenten ausrichtet. Die FDP Hamburg hat daher ganz klar Stellung gegen das Hamburger Hundegesetz bezogen und strebt hier eine Revision an.
Selbstverständlich sind Beißattacken gefährlicher Kampfhunde auf Menschen und insbesondere auf Kinder unerträglich. Wer Hunde als Waffe abrichtet, hat sich aber schon immer rechtswidrig verhalten. Hiergegen ist ein konsequentes polizeiliches Eingreifen erforderlich.
Das Hamburger Hundegesetz trifft aber keineswegs nur solche verantwortlosen Hundehalter, sondern vor allem rechtstreue Bürger, die danach streben, auch solche unvernünftigen Gesetze wie das Hamburger Hundegesetz einzuhalten. Das Hundegesetz richtet sich somit auch gegen die vielen Familienhunde, die von kleinauf in liebevoller Umgebung zu Kindern aufgewachsen sind und noch nie zu irgendeiner Gefahr für Menschen wurden.
Nun könnte man es noch als lässliches Ärgernis abtun, wenn eine überflüssige und für die Halter lästige Regelung gefunden worden wäre, die darüber hinaus keinen weiteren Schaden anrichtet. Dies ist aber leider nicht der Fall. Tierpsychologen warnen davor, Hunde ohne ausreichenden Freilauf zu halten. Ein Hund wird nur dann tiergerecht gehalten, wenn es ihm regelmäßig möglich ist, frei herumzulaufen, auch mal mit anderen Hunden zu tollen und in seinem Revier - wenigstens einige Meter - nicht seinem Halter, sondern seiner eigenen Nase zu folgen. Wird solch ein natürliches Verhalten unterbunden, können dem Tier psychische Schäden zugefügt werden. So entsteht dann erst die Gefährlichkeit, vor dem das Hundgesetz vorgibt die Bürgerinnen und Bürger schützen zu wollen. Zumal der Senat es unterlässt, zu seinem Gesetz wenigstens ausreichend Hundewiesen auszuweisen, um Hundehalter in die Lage zu versetzen, ihren Hunden den erforderlichen Freilauf zukommen zu lassen. Und seien wir ehrlich - wenn wirklich ein scharfgemachter, beißwütiger kräftiger Kampfhund plötzlich auf einen anderen Hund oder sogar einen Menschen losgeht - wer könnte dann dafür garantieren, dass sich das Tier nicht von seiner Leine losreißt oder gar "versehentlich" losgelassen wird?
Weiter ist es problematisch, wenn Kinder Hunde nicht mehr als Wesen erleben, auf die man in respektvoller aber auch offener Art zugehen kann, sondern nur noch als angeleinte vermeintlich gefährliche Objekte. Wenn ein tiergerechter Umgang mit Hunden in der Öffentlichkeit nicht mehr erlebt und nicht mehr erlernt werden kann, droht nicht nur ein Verlust an positiven Erlebnissen, wie Sie ganz richtig darstellen, sondern auch eine wachsende Gefahr durch Missverständnisse zwischen Mensch und Tier.
Das Hamburger Hundegesetz ist ein aktionistisch geschaffenes, nicht nur überflüssiges, sondern dem Fachverstand der Tierpsychologen widersprechendes und nach Expertenmeinung sogar gefährliches Gesetz. Die Hamburger FDP setzt sich hingegen für einen vernünftigen, auf die Verantwortung der Hundehalter abzielenden Umgang zwischen Tier und Mensch ein. Statt zu reglementieren sollte der Staat motivieren: Hundehalter, die freiwillig einen Sachkundenachweis vorbringen, sollten eine Ermäßigung auf die Hundesteuer erhalten.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Dr. Thomas-Sönke Kluth