
(...) Dafür kann er eine klassische Behörde, eine Anstalt öffentlichen Rechts oder eine Organisation privaten Rechts gründen. Letzteres ist so lange keine Privatisierung, so lange keine privaten Investoren (Banken, Versicherungen, Fonds) direkten Einfluss auf die Entscheidungen des Staates erhalten und so lange es kein Gewinnstreben gibt. So ist z.B. die Entwicklungszusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland in der GIZ organisiert, die die Rechtsform einer GmbH hat. (...)