Frage an Thomas Oppermann von Sascha S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Oppermann,
vielen Dank für die Antwort vom 08.05.17. Ein Verbot von Angriffen gegen das Leben bzw. eine, ich sage mal Aufsicht Europa s darüber, bringt aber nichts, wenn Staatsanwälte in den Ländern das Recht haben,
- nur die Täter,
- die Zeugen des Täters zu hören. Dies ist die infozielle Einführung der Todesstrafe.
Justiz ist aber Aufgabengebiet jedes einzelnen Bundeslandes. Wie sichern Sie, dass die Länder sind an die Gesetze halten? Es gibt glaube eine Forderung der EU, die EU Resolution 1685, die Trennung zwischen Justiz und Staat, bis heute hält sich Deutschland nicht dran.
Sehr geehrter Herr Simon,
Ihre Behauptung, dass die Todesstrafe in Deutschland inoffiziell eingeführt worden sei, ist abwegig.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann