Wieso wollen Sie Bürgergeldempfänger pauschal zu Zwangsarbeit zwingen?
Die allermeisten Bürgergeldempfänger sind Kinder, arbeiten bereits und müssen aufstocken, oder sind anderweitig krank.
Diese zu gemeinnütziger Arbeit zu zwingen, ist zum einen rechtlich nicht umsetzbar, zum anderen erschwert es massiv den Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt.
Von einer pauschalen Verpflichtung kann keine Rede sein. Laut Statista beziehen 1,76 Millionen arbeitslose erwerbsfähige Personen Bürgergeld. Die AfD fordert erwerbsfähige(!) Bürgergeldempfänger, die nach 6 Monaten noch immer im Leistungsbezug sind, zu gemeinnütziger Arbeit heranziehen. Tatsächlich nicht erwerbsfähigen Bürgergeld-Bezieher aus den Jobcentern in die personengerechte Betreuung durch die Sozialämter zu überstellen, bei gleichbleibender finanzieller Unterstützung, um die Jobcenter zu entlasten.
Darüber hinaus sind Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine aus dem Bürgergeldbezug auszugliedern und allen anderen Asylbewerbern im Leistungsbezug gleichzustellen.
Eine Gegenüberstellung des DGB zeigt, daß ein Erwerbstätiger mit Mindestlohn am Monatsende nur ca. 560,-€ mehr an Geld zur Verfügung hat, als jemand, der ausschließlich vom Bürgergeld lebt. Dieses Mißverhältnis wollen wir durch die Heranziehung zur gemeinnützigen Arbeit etwas geraderücken und halten es für gerecht.