Frage von Wendelin L. • 18.02.2012
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CDU
• 23.03.2012

(...) auf ihrem PC besitzt. Hier muß allerdings die Tatsache beachtet werden, dass dies nicht der Bereich ist, auf dem das ACTA-Abkommen sein Hauptaugenmerk legt. Denn diese Bereiche sind, wie Sie bereits richtigerweise erwähnt haben, im deutschen Urheberrecht verankert und werden durch ACTA nicht zu einer verschärften Handhabung etwaiger Schadensersatzklagen führen. (...)

Frage von Nils S. • 17.02.2012
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CDU
• 23.03.2012

(...) Selbstverständlich darf ACTA nicht als "bürokratische Hinterzimmergeburt" fernab der Öffentlichkeit in Kraft treten. Doch sehe ich einen Volksentscheid in Bezug auf dieses Thema in Deutschland als nicht notwendig an, da durch die Regelungen des ACTA-Abkommens das deutsche Urheberrecht in keinster Weise geändert würde, sondern vielmehr eine internationale Anpassung an in Deutschland bereits geltende Normen stattfände. (...)

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CDU
• 16.02.2012

(...) ACTA darf nicht als "bürokratische Hinterzimmergeburt" fernab der Öffentlichkeit in Kraft treten! Erst wenn das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente der EU-Staaten in öffentlichen Sitzungen grünes Licht für ACTA geben, kann es tatsächlich angewandt werden. (...)

Frage von Ansgar H. • 27.08.2010
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CDU
• 14.09.2010

(...) Ich kann Sie beruhigen, Ihr Führerschein wird keineswegs seine Gültigkeit verlieren, sondern lediglich im Rahmen einer technischen Maßnahme erneuert werden. (...) Mit der EU-Richtlinie soll erreicht werden, dass das Fälschungsrisiko reduziert wird. (...)

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