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Frage von Nils S. •

Frage an Thomas Mann von Nils S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Mann,

warum gibt es keine Volksabstimmung über das ACTA abkommen in Deutschland?

Wie dient dieses Abkommen dem Wohle des deutschen Volkes?

Vielen Dank für Ihre Zeit,

Mit freundlichen Grüßen,

Nils Schneider

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schneider,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Unterzeichnung des Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA).

Für die Europäische Union hat die EU-Kommission das Abkommen verhandelt. Das Mandat dafür hat sie von den Regierungen der EU-Staaten erhalten. Diese Regierungen sind vom Volk gewählt und erfüllen die Maßgaben ihrer Repräsentationsfunktion. Ferner ist es der Kommission nicht möglich, den Vorschlag nach eigenem Gutdünken durchzusetzen, da sie während den Verhandlungen durch das Europäische Parlament sowohl mittels Anfragen, Resolutionen und Debatten im Plenum als auch durch den zuständigen Außenhandelsausschuss (INTA) kontrolliert wird. Letzterer hat mit den Verhandlungsführern und dem zuständigen EU-Kommissar regelmäßig über den Verhandlungsstand und die geäußerten Sorgen vieler Bürgerinnen und Bürger diskutiert und Forderungen für die weiteren Verhandlungen gestellt.

Selbstverständlich darf ACTA nicht als "bürokratische Hinterzimmergeburt" fernab der Öffentlichkeit in Kraft treten. Doch sehe ich einen Volksentscheid in Bezug auf dieses Thema in Deutschland als nicht notwendig an, da durch die Regelungen des ACTA-Abkommens das deutsche Urheberrecht in keinster Weise geändert würde, sondern vielmehr eine internationale Anpassung an in Deutschland bereits geltende Normen stattfände. Dies wird ebenfalls durch zwei Rechtsgutachten des Außenhandelsausschusses (INTA) und des Rechtsausschusses (JURI) bestätigt. Beide Gutachten sind im Internet verfügbar unter: http://lists.act-on-acta.eu/pipermail/hub/attachments/20111219/59f3ebe6/attachment-0010.pdf .

Letztendlich müssen das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente der EU-Mitgliedstaaten in öffentlichen Sitzungen grünes Licht für ACTA geben, damit es tatsächlich zur Anwendung in allen teilnehmenden Staaten kommt.

Auf die Frage, wie das ACTA-Abkommen dem Wohle des deutschen Volkes dienen könnte, möchte ich besonders auf Unternehmen hinweisen, die stark von den Auswirkungen ausländischer Produktpiraterie betroffen sind. Gerade deutsche Firmen sind Exporteure von Qualitätsprodukten. Wegen den in Milliardenumfang gehandelten gefälschten Produkten und der ständigen Verletzung des geistigen Eigentums sind in Europa bereits tausende Arbeitsplätze verloren gegangen oder gar nicht erst entstanden. ACTA kann hier ein Baustein sein, der hilft, europäische Modedesigner, Künstler oder Automobilhersteller in ihren Rechten ausreichend vor Fälschungen zu schützen. Wir "exportieren" durch ACTA europäische Standards, und importieren nicht ausländisches Recht.

Des Weiteren erhält der Urheberschutz für jeden Bürger, der seine Ideen und Produkte vermarkten möchte, eine deutliche Stärkung. Denn auch in Artikel 2 Absatz 2 der Menschenrechtserklärung ist das "Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen von Urhebern" verankert. Somit dient das ACTA-Abkommen einer Manifestierung dieses Grundrechts auch auf internationaler Ebene. Nichtsdestotrotz werde ich auch in Zukunft diesem Thema große Aufmerksamkeit zukommen lassen und die Verhandlungen kritisch begleiten, um im Zweifelsfall Nachbesserungen auf den Weg bringen zu können!

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Mann MdEP