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Frage von Wendelin L. •

Frage an Thomas Mann von Wendelin L. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Mann,

wie gedenken Sie zu verhindern, dass nach der Unterzeichnung von ACTA jeder Jugendliche(zumindest jeder Jugendliche mit Internetanschluss) und die Mehrzahl der Kinder in Deutschland jederzeit zu Schandensersatzzahlungen verurteilt werden können?

Es stimmt, dass dies auch dem geltenden Recht entspricht, doch sollte nicht zuerst dieser Missstand des geltenden Rechts behoben werden, anstatt dass man ihn zementiert?

Es stimmt, ich kann für diese Aussage("jeder Jugendliche und die Mehrzahl der Kinder") keine Statistik vorweisen. Aber ich bin Jugendlicher und ich weiß, wie viele illegale Musikstücke ein Deutscher Jugendlicher im Durchschnitt bzw. für Gewöhnlich auf seinem PC hat. Mehr als 100. Das wären bei geltendem Recht 100 * 2.500 € ... 250.000 EUR Schadensersatz. Völliger Ruin vor Erreichen der Volljährigkeit, oder es trifft die Eltern.

Wie kann das die Zukunft sein, dass jeder junge Bürger in Deutschland jederzeit verurteilt werden kann? Kann ein solcher Zustand eine Demokratie gewährleisten?

Wäre es nicht sinnvoll, einmal über Alternativen nachzudenken? Es gibt da doch Ansätze, die die beiden Ziele(Entlohnung des Uhrhebers und maximale Verbreitung der Ware/des Werkes) viel besser realisieren.

Nun habe ich noch eine Frage zu einer anderen Kategorie, als Kinder und Jugend, aber da die Frage auch ACTA betrifft, hänge ich sie hier mal mit an:

Nach geltendem Recht sind die Anmeldung und Durchsetzung eines Patents für Privatpersonen und kleine Unternehmen unbezahlbar. Das stellt eine Verzerrung des Marktes zugunsten großer Konzerne da. Außerdem schützt das momentane Patentrecht nicht den Erfinder, sondern denjenigen, der das Patent anmeldet. Patente werden teilweise gekauft, um Ideen vom Markt fernzuhalten. Wäre es nicht an der Zeit, das Patent- und Urheberrecht einer generellen Überholung zu unterziehen? Es der Gegenwart anzupassen?

Sind nicht die Gesetze für die Menschen da, statt umgekehrt?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Lehr,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Es ist richtig, dass eine große Zahl an Personen in Deutschland und auch in anderen Ländern eine Vielzahl illegaler Musikstücke etc. auf ihrem PC besitzt. Hier muß allerdings die Tatsache beachtet werden, dass dies nicht der Bereich ist, auf dem das ACTA-Abkommen sein Hauptaugenmerk legt. Denn diese Bereiche sind, wie Sie bereits richtigerweise erwähnt haben, im deutschen Urheberrecht verankert und werden durch ACTA nicht zu einer verschärften Handhabung etwaiger Schadensersatzklagen führen.

Der zuständige Außenhandelskommissar Karel de Gucht hat in seinen Stellungnahmen bekräftigt, dass sich für die Bürgerinnen und Bürger in Europa nichts ändern wird. ACTA wurde ins Leben gerufen, um die Situation europäischer Unternehmen und Künstler hinsichtlich der immer weiter ausufernden Produktpirateriewelle zu stärken und sie in ihren Rechten ausreichend vor Plagiaten zu schützen. Denn aufgrund der in Milliardenumfang gehandelten gefälschten Produkte hat die europäische Wirtschaft bereits deutliche Einbußen erlitten. Aus diesem Grund liegt der Ansatzpunkt von ACTA vor allem auf der internationalen Ebene, auf der eine Vereinheitlichung des Urheberrechts zur besseren Bekämpfung von Produktpiraterie geschaffen werden soll.

Bezüglich Ihrer Frage zum Thema Patentrecht stimme ich Ihnen in Teilen zu. Kleine und mittlere Unternehmen erwirtschaften in Deutschland etwa 37,5 Prozent aller Umsätze und beschäftigen 65,8 Prozernt aller sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer. Ihr Anteil an den jährlich angemeldeten Patenten liegt bei etwa 20 Prozent der Gesamtzahl. Dies stellt jedoch insofern kein Problem dar, da kleinere Unternehmen zumeist in Nischenmärkten agieren und in diesen ihre Innovationen generieren, während große Konzerne ein breiteres Spektrum marktumfassender Produkte anbieten. Zum anderen gleichen kleine und mittlere Unternehmen ihre fehlenden Ressourcen oft durch informelle externe Zuflüsse (bspw. Zulieferer oder Kunden) sowie durch formelle Kooperationen aus und konstituieren auf diese Weise ihre Wettbewerbsfähigkeit.

Eine Änderung des Patentrechts hätte meines Erachtens somit keinen Einfluss auf die Unternehmenstätigkeit oder Innovationsstandards der deutschen Firmen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Mann MdEP