
(...) Dass es davon sieben beim saarVV gibt, hängt damit zusammen, dass dies eine Bedingung bei der Gründung des Verbundes war, um alle Quellunternehmungen ins Boot zu bekommen. Aber es wäre sicher denkbar und wünschenswert, wenn bei einem Ausscheiden eines Geschäftsführers dessen Stelle nicht mehr besetzt wird, bis deren Anzahl auf zwei bis drei reduziert ist. (...)