Frage an Thomas Lutze von Philipp P. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Lutze, es geht mir um die Autobahnprivatisierung.
Der Bundesrat hat eine Stellungnahme der Bundesregierung zu siebzig Änderungen des Grundgesetzes eingefordert.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811131.pdf
Die Bundesregierung hat diese Anfrage jedoch vollständig zurückgewiesen.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811186.pdf
Die Beteiligung des Bundesrates ist also nur noch formal, jedoch nicht inhaltlich.
Damit setzt die Bundesregierung offensichtlich darauf dass am Ende die Ministerpräsident/-innen ein Machtwort sprechen.
Vor Anhörungen im Bundestag könnte aber schon der Koalitionsausschuss entscheiden.
Mit Demokratie hat das dann nichts mehr zu tun.
Das zivilrechtliche Eigentum ist nach Artikel 90 des Grundgesetzes dem Bund zugeordnet, die Veräußerung an private Gesellschaften bleibt ausgeschlossen.
Damit wird aber nicht ausgeschlossen das Nutzungsrechte in großem Umfang auf private Gesellschaften übertragen werden können.
Folglich können private Gesellschaften beteiligt werden, aber ohne, dass es jmd. Bemerkt.
Was werden Sie gegen die Autobahnprivatisierung tun?
Außerdem weshalb soll es notwendig sein, die durch die Steuern der Bürger finanzierte öffentliche Infrastruktur an die Finanzindustrie zu verscherbeln?
Siehe auch Unterschriftenaktion gegen die Autobahnprivatisierung:
https://www.gemeingut.org/civi-public/?page=CiviCRM&q=civicrm/petition/sign&sid=20&reset=1
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Ponitka
Sehr geehrter Herr Ponitka,
die Linksfraktion hat im Bundestag die Einführung der sog. PKW-Maut abgelehnt und steht auch der geplanten Bildung einer Bundesstraßenbetriebsgesellschaft ablehnend gegenüber. Die Maut ist wirkungslos, weil die erhofften zusätzlichen Einnahmen nicht kommen werden. Und sie ist mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht EU-Rechtskonform. Beide Aussagen stützen sich auf verschiedene Expertendarlegungen in der Anhörung im Verkehrsausschuss vom 20. März 2017. Der Bundesrat wird nun am 31. März 2017 die Gesetzesinitiative der CSU durchwinken. Die Kritiker in den Bundesländern haben leider keine Mehrheit.
Was bleibt zu tun? Zum einen gibt es berechtige Hoffnung, dass dieses unsinnige Projekt auf dem juristischen Weg scheitert. Zum anderen können andere Mehrheiten nach der Bundestagswahl dafür sorgen, dass es diesem Projekt genauso ergeht, wie seinerzeit der Praxisgebühr.
Freundliche Grüße,
Thomas Lutze