Frage an Thomas Lutze von Heribert P. bezüglich Wirtschaft
Guten Tag Herr Lutze,
ich bin im Vorstand der Raiffeisen Bürger-Energiegenossenschaft Bliesgau eG. Wir haben uns 2013 gegründet und leisten mit 4 PV-Anlagen einen kleinen Beitrag bei der Verringerung des CO2 Ausstoßens. Sorgen bereiten uns die vorgesehenen Änderungen des EEG 2016, die angeblich, wie ich heute in den Nachrichten hörte, eine spürbare Reduzierung der EEG - Umlage bewirken soll. Tatsächlich würde ein Zubau von 3000 MW onshore Windkraft die EEG - Umlage gerade um 0,05 ct/KWh erhöhen. Für einen durchschnittlichen Haushalt (3500 KWh/Jahr) würde das eine minimale Steigerung von jährlich nur 1,75 €/Jahr bedeuten.
Uns Bürger-Energiegenossenschaften bereiten auch große Sorgen Änderungen die auf in der Vergangenheit abgeschlossenen Verträge abzielen, wie z. B. rückwirkende Lasten von 2 ct/KWh EEG – Umlage auf eigengenutzten Strom. Gilt hier nicht mehr Bestandsschutz?
Außerdem wurde im Koalitionsvertrag der CDU/SPD wurde beschlossen die Akteursvielfalt zu erhalten. Das im Referentenentwurf vorliegende EEG2016-Gesetz sieht im Ausschreibungsverfahren deutlich schlechtere Bedingungen gerade für die Bürger- Energiegenossenschaften vor. Deshalb muss das geplante Ausschreibungsverfahren weg. Sehr deutlich zeigen die von Frau Dr. Nina Scheer aufgeführten Eckpunkte zum geplanten EEG2016-Gesetz das ein Ausschreibungsverfahren auf Grund fehlender Erfahrung zum jetzigen Zeitpunkt nicht notwendig und dem Koalitionsvertrag entgegensteht.
Meine Frage:
Wie stehen Sie zum Referentenentwurf des vorliegenden EEG2016-Gesetz?
Sie können die Eckpunkte, soweit Sie Ihnen nicht bekannt sind, vom Internetauftritt von Frau Dr. Nina Scheer downloaden.
Sehr geehrter Herr Paul,
grundsätzlich stehe ich der Novellierung des EEGs negativ gegenüber, besonders der Änderung des Ausschreibungsverfahrens. Sie stellt eine Gefahr für die kleinen Bürger-Energiegenossenschaften dar und dient nicht dem Wettbewerb.
Wenn man sich die bisherigen Ausbauerfolge anschaut, stellt sich mir die Frage warum man das EEG schon wieder ändern muss. Besonders die Förderung der Offshore-Windkraft, auf Kosten der On-Shore-Windkraft und die undynamischen Ausbauziele werden die Stromkosten weiter steigen lassen und die Energiewende noch einmal ein Stück sozialunverträglicher machen. Deswegen werde ich mich weiterhin dafür einsetzen, die aktuelle Novellierung des EEG in dieser Form zu verhindern. Sollte die Novellierung aber zu Stande kommen, so wird die Linksfraktion sich dafür einsetzten, dass es für kleine Erzeuger und Bürgerenergie wirksame Ausnahmeregelungen gibt.
Für die Photovoltaik sollte die Bagatellgrenze von 1 MW gelten. Für die Windenergie sollte der Spielraum genutzt werden, den die EU-Kommission ermöglicht (De-minimis-Regelung): 6 Megawatt oder 6 Erzeugungseinheiten bzw. Windenergieanlagen.
Eine der wenigen guten Nachrichten im Rahmen der Novellierung ist, dass alle Anlagen, die vor dem 1.8.2014 schon zur Eigenversorgung gedient haben, Bestandsschutz genießen und vor rückwirkenden Abgaben geschützt sind.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Lutze