Frage an Thomas Lutze von Jonny H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Guten Tag Herr Lutze,
ich wende mich an Sie um eine Aussage zum Thema EU Gesetz L288 vom 05.11.2011 worin beschrieben wird wie der grenzüberschreitende Austausch bei Verkehrsdelikten ablaufen muss. Zu meinem Problem zu diesem Gesetz! Ich habe in Saarbrücken falsch geparkt welches ich auch zugebe und mich auch dafür "schuldig" zeige und auch dafür gerade stehen werde. Das Ordnungsamt der Stadt Saarbrücken hat nun einen Strafzettel in Höhe von "10€" alles in deutscher Sprache an meine Adresse in Frankreich geschickt und möchte auch dass ich diesen Betrag zahle. Soweit so gut .............! Aber nun zum Konflikt der Sache ! Das EU Gesetz L288 vom 05.11.2011 beschreibt im Artikel 2 dass nur bestimmte Bußgelder grenzüberschreitend verfolgt werden und ab einer Summe von 70€ und dass der Strafzettel und evtl. die ganze Post auch in unserem Fall in französisch ausgeführt sein muss (im Artikel 5 des Gesetzes)! Ich weiß dass es darüber schon viel Wirbel in der Saarbrücker Politik gab worüber auch die Saarbrücker Zeitung ausführlich geschrieben hat. Meine Bitte an Sie wäre mein Anliegen abzuklären bevor ich mir überlege welche Möglichkeiten für mich bestehen den oben beschriebenen Gesetzesbruch der Stadt Saarbrücken weiter zu verfolgen!
MfG
Jonny Hene
Sehr geehrter Herr Hene,
ich bin grundsätzlich dafür, dass das Begleichen von Bußgeldern aus dem Straßenverkehr für alle Beteiligten unbürokratisch verlaufen muss. Zum einen muss die Kommune oder das Bundesland schnell und unbürokratisch an die Halterdaten des jeweiligen Verkehrsteilnehmers herankommen. Sollten hierfür zusätzliche Kosten entstehen, müssen dies im Rahmen des tatsächlichen Aufwandes stehen - also zum Beispiel bei einem Bußgeldbeschied von 15 Euro dann 2-3 Euro Gebühr. Die Höhe des Bescheides ist aber auch nicht mit der Höhe einer zusätzlich höheren Gebühr zu begründen, da dadurch die Halterabfrage nicht teurer wird.
Das Thema der jeweiligen Sprache sehe ich anders, als es offensichtlich der Gesetzgeber vorschreibt. Wenn ich in den USA etwas falsch mache, übersetzt mir das auch keiner ins deutsche. In Europa haben wir über 20 verschiedene Sprachen. Das automatische Übersetzen wird die Bearbeitungskosten in der Tat erhöhen. Aber gerade in unserer Grenzregion wäre das vollkommen sinnfrei, weil viele mit französischen Kennzeichen eigentlich deutsche Muttersprachler sind. Nach meiner Auffassung könnte aber ein Verweis mit einer gebührenpflichtigen Telefonnummer auf dem Bescheid stehen, wo ich mir die Sachen übersetzen lassen kann.
Freundliche Grüße,
Thomas Lutze, MdB