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Frage von Ralf K. •

Frage an Thomas Lutze von Ralf K. bezüglich Soziale Sicherung

Lieber Thomas,

einige Gemeinden gewähren einen so genannten “Windelzuschuss“, will heißen, die Entsorgung der Windeln wird kommunal subventioniert. Eine soziale Komponente gibt es in meinem Wohnort Überherrn nicht. Das heißt, die Beamtenehegattin wird genauso entlastet wie die Alleinerziehende Mutter mit Hartz-4-Einkommen. Nun zu meiner Frage: Wird der Hartz-4-Bezieherin der “eingesparte“ Betrag auf ihren “Bedarf“ angerechnet, so das es für sie wie für die Gemeinde ein Nullsummenspiel darstellt, allerdings mit Verwaltungsaufwand.

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Antwort von
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Lieber Ralf,

ich bin kein Freund von solchen Bonusleistungen, zu denen ich auch das Kindergeld sehe. Ich möchte, dass die Menschen ein ordentliches Einkommen haben, als Arbeitnehmer genauso wie als Rentner, Alleinerziehend oder in Partnerschaft, gesund oder krank usw.

Es ist zum Beispiel auch ungerecht, dass einer der ein hohes Einkommen hat für Kinder mehr Geld steuerlich absetzen kann als einer der ein geringes Einkommen hat. Als ob Kinder unterschiedlich teuer sind. Und im SGB kann es immer passieren, dass zusätzliche Leistungen sofort auf die Grundsicherung angerechnet werden. Das ist ungerecht und leistet einen Beitrag, das Armut sich auch noch vererbt.

Herzliche Grüße,

Thomas Lutze

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