Frage an Thomas Lutze von Andreas H. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Lutze,
gestatten Sie mir ein/zwei Fragen an Sie als Vertreter der Linkspartei.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 09.02.2010 entschieden, dass die den Regelbedarf von Erwachsenen und Kindern betreffenden Vorschriften des SGB II mit den Art. 1 Abs. 1 und 20 Abs. 1 GG nicht vereinbar ist und dem Gesetzgeber aufgegeben, dies bis zum 01.01.2011 verfassungskonform zu regeln.
Dieser Pflicht ist der Gesetzgeber meiner Ansicht nach nicht durch die Neuregelung ab dem 01.01.2011 nachgekommen.
Haltet Ihr die jetzige Regelung für verfassungskonform (Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wegen der Neuregelung ab dem 01.01.2011 noch nicht entschieden), und was ratet Ihr Betroffenen?
Über die Beantwortung der zwei Fragen würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Heiske
Sehr geehrter Herr Heiske,
vielen Dank für Ihre Frage. Grundsätzlich sei zunächst darauf verwiesen, dass DIE LINKE den Regelsatz für Hartz IV-Empfänger ohnehin für zu niedrig erachtet, weswegen wir für eine sanktionsfreie Mindestsicherung eintreten, die tatsächlich bedarfsgerecht ist und gesellschaftliche Teilhabe garantiert. In unserem Wahlprogramm haben wir deshalb beschlossen, dass keine Mindestsicherung unter 1.050 Euro liegen darf. Diese muss zudem ggf. bei hohen Mieten durch Wohngeld ergänzt werden können.
Zum laufenden Verfahren sei angemerkt, dass der Ausgang gerade auch deshalb offen ist, da das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung einen weiten Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers anerkannt hat - wir sollten daher die Entscheidung abwarten; die juristische Bewertung überlasse ich dem Bundesverfassungsgericht. Ich beobachte jedoch mit Unbehagen, dass der Bundestag unter der vorherigen und derzeitigen Bundesregierung seine Funktion als Gesetzgeber zunehmend an das Bundesverfassungsgericht abtritt. Als Politiker habe ich jedoch unabhängig von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes eine klare Vorstellung davon, wie der Regelbedarf gestaltet werden soll - hierbei führt meines Erachtens kein Weg an der Überwindung von Hartz IV vorbei!
Betroffenen rate ich, immer Widerspruch einzulegen, da nur so die Option vorhanden ist, ggf. von einem erhöhten Regelsatz nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu profitieren.
Beste Grüße, Thomas Lutze