Frage an Thomas Lutze von Jonathan O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Lutze,
mit Entsetzen muss ich die letzten Tage verfolgen, wie die Flüchtlinge in Berlin auf dem Refugee Camp von der Polizei schikaniert werden. Decken und Schlafsäcke sind laut der polizeilichen Auslegung der Auflagen verboten, selbst auf Pappen darf nicht gesessen werden; all das, während die Flüchtlinge sich in einem seit mehreren Tagen andauernden Hungerstreik befinden. Gerade nachts kommt es immer wieder zu Polizeigewalt, alles glücklicherweise gut dokumentiert durch zahlreiche Livestreams und Aufnahmen.
Was kann man Ihrer Meinung nach gegen Polizeigewalt unternehmen?
Was kann dagegen unternommen werden, dass Gewalt von Polizisten nahezu nie aufgeklärt wird, dass sich Polizisten in einem falsch verstandenen Gefühl der Solidarität gegenseitig decken?
Wie stehen sie zu folgenden Forderungen?
- Stopp aller Abschiebungen
- Anerkennung aller AsylbewerberInnen als politische Flüchtlinge
- Aufhebung der Residenzpflicht
- Schließung aller Isolationslager
Mit freundlichen Grüßen,
Sehr geehrter Herr Oberländer,
die Frage der Arbeit der Polizei sollte von der Frage Asylrecht getrennt beantwortet werden. Bei Ihren vier Punkten zum Thema Asylrecht gebe ich Ihnen vollkommen Recht. Ich halte es z.B. auch für verlogen, beim Internet, in der Wirtschaft oder beim Tourismus immer von „weltweit“ zu sprechen, einer Mehrzahl der Menschen aber vorschreiben zu wollen, wo sie leben sollen und wo nicht. Es ist auch heuchlerisch sich zu freuen, dass die Mauer in Deutschland gefallen und der eiserne Vorhang in Europa gefallen ist und gleichzeitig eine neue Mauer an den EU-Außengrenzen errichtet wurde.
Die Frage der Polizeieinsätze ist wesentlich komplizierter. Ich kenne viele Polizistinnen und Polizisten, die alles andere als erfreut sind, wenn sie in derartige Konflikte hineingezogen werden. Hier müssen zum einen die Gesetze der Länder dringend reformiert werden. Zum anderen brauchen wir auch eine andere politische Kultur der öffentlichen Auseinandersetzung. Es muss die Grundregel gelten: Solange von Demonstranten keine Gewalt ausgeht, darf es keine Gewalt der Staatsmacht (Polizei) geben. Und einen Hungerstreik muss man als Staat wenigstens aushalten können, wenn man schon nicht bereit ist, auf deren berechtigte Forderungen einzugehen. Ein derartiges Verhalten wie am Brandenburger Tor geschehen, ist vollkommen inakzeptabel und muss auch rechtlich
geahndet werden.
Freundliche Grüße,
Thomas Lutze