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Thomas L. Kemmerich
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Frage von Stephanie H. •

Frage an Thomas L. Kemmerich von Stephanie H. bezüglich Gesundheit

Wie steht die FDP in Thüringen zum Rauchverbot nachdem es unsere CDU-Regierung einfach verpennt hat, das Gesetz neu und diesmal richtig auf den Weg zu bringen?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Henneberg,

in unserem Archiv auf http://www.fdp-erfurt.de findet sich zum Thema Rauchverbot bzw. Nichtraucherschutzgesetz eine Pressemitteilung vom Juli 2008, die unsere Position verdeutlicht und auch aufzeigt, das unsere Politik konsequent fortgesetzt wird (siehe unten). An unserer Einstellung zum Thema „Rauchverbot“ hat sich nichts geändert.

Nachdem die Thüringer Landesregierung eine Nivellierung des übergangsweise geltenden Gesetzes jedoch unterlassen hat, müssen wir damit rechnen, dass so schnell keine für alle Seiten eindeutige Regelung in unserem Bundesland auf den Weg gebracht wird. Es sei dahin gestellt, ob es schlicht „verpennt“ wurde, wie sie es salopp formulieren, oder ob ein gewisses Kalkül dahinter steckt, ein scheinbar die Bevölkerung spaltendes Thema noch vor den anstehenden Landtagswahlen zu bearbeiten.

Mit einer Regierungsbeteiligung der FDP im neu zu konstituierenden Landesparlament können Sie sicher sein, dass wir für unser von Liberalität geprägtes Konzepte einstehen und für seine Umsetzung argumentieren. Auf eine kurze Formel gebracht: Sowohl Gastwirte als auch Gäste sollen frei entscheiden dürfen, ob Sie Ihr Lokal als Raucher- oder Nichtraucherzone deklarieren bzw. ob man sich auf Grund einer entsprechenden Kennzeichnung für oder gegen den Besuch einer Lokalität entscheidet. Für den öffentlichen Raum (Behörden, Bahnhöfe, usw.) muss es bei einem strikten Rauchverbot bleiben, da er auch von Menschen genutzt wird, deren Entscheidung in diesem Moment nicht frei ist (Pendler, Kinder, usw.).

Mit den besten Grüßen aus Erfurt,

Thomas L. Kemmerich

dazu Pressemitteilung Juli 2008:

ERFURT (ab).Thomas L. Kemmerich kann als Kreisvorsitzender der FDP Erfurt die Entscheidung der Karlsruher Richter nur begrüßen und fordert die Thüringer Landesregierung auf, aktiv zu werden und nach den Vorgaben der Bundesverfassungsrichter das Thüringer Nichtraucherschutzgesetz zu überarbeiten. Eine solche Blamage der Politik darf sich nicht wiederholen! Darüber hinaus bestätigt das Urteil die Aktion der Liberalen vom 21. Juni auf dem Erfurter Anger, in deren Rahmen sie sich als einzige Thüringer Partei für eine Kennzeichnungspflicht von Raucherkneipen positioniert haben. Diese Kennzeichnungspflicht wurde auch aus Karlsruhe für die Übergangsregelung bis zum 31.12. 2009 übernommen. Damit darf ab heute in jeder Einraumkneipe mit einer Fläche unter 75 Quadratmetern, die keine Speisen verkauft und keinen ausgewiesenen Raucherzonen abtrennen kann und zu der Personen unter 18 Jahren keinen Zutritt haben, allein der Wirt entscheiden: Rauchen ja oder nein!

Nach einer zu langen Phase der Unsicherheit und Ausnahmeregelungen hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil ein deutliches Signal gesetzt: Die Freiheit der Berufsausübung darf nicht in einem Maße eingeschränkt werden, welche die Betreiber von sogenannten Einraumkneipen in einem Maße einschränkt, das Umsatzeinbußen drohen und den Wirten per Gesetz vorgeschrieben wird, Raucher künftig vor die Tür zu setzen. "Zwar ist der Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut", so Richter Papier in seiner Urteilsverkündung, doch müssen sich die jeweiligen Landesgesetzgebungen entweder auf ein einheitliches Verbot festlegen oder aber entsprechende Regelungen treffen, die kleinere gastronomische Betriebe nicht unverhältnismäßig benachteiligen.