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Thomas L. Kemmerich
FDP
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Frage von Martin B. •

Frage an Thomas L. Kemmerich von Martin B.

Wie wird, Ihre Regierungsbeteiligung nach der Wahl vorausgesetzt,

1. die Struktur der Landesverwaltung aussehen?

2. sich die Struktur der Gemeinden und Kreise darstellen?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Bitta,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich möchte Ihnen eine kurze und prägnante Antwort zukommen lassen und hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Ausführliche Informationen erhalten Sie über das Wahlprogramm der Thüringer FDP unter http://www.fdp-thueringen.de

Ihr Thomas L. Kemmerich.

Unsere Regierungsbeteiligung nach der Wahl vorausgesetzt, werden wir die Struktur der Landesverwaltung betreffend, ihre Aufgaben kritisch prüfen und nicht benötigte Gesetze, Verordnungen und Erlasse außer Kraft setzen. Damit wir uns in Thüringen auch in Zukunft eine bezahlbare Verwaltung und öffentliche Investitionen leisten können, müssen wir die Kostentreiber unter den Gesetzen und Vorschriften ausfindig machen. Die FDP Thüringen wird unverzüglich die Identifizierung von solchen Kostentreibern innerhalb der Verwaltung anvisieren. Wir werden die Bürokratiekosten identifizieren und deren Reduzierung betreiben.

Und wie sieht es bei der Struktur der Gemeinden und Kreise aus? Hier stehen die Freien Demokraten für die Durchsetzung schlanker, effizienter und bürgernaher Kommunalverwaltungen als Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger. Dabei sind sich die Liberalen bewusst, dass Effizienz sich nicht vorrangig aus der Größe einer Verwaltung ableiten lässt. Große, starre Strukturen können im Einzelfall eher behindern als etwas bewirken. Deshalb setzt die Thüringer FDP auf Freiwilligkeit und Eigenverantwortung. Die Menschen vor Ort wissen am besten, was sie brauchen. Wenn Gemeinden oder Kreise sich zusammenschließen wollen, steht die FDP dem offen gegenüber. Anstatt auf Zwangsvereinigungen setzen wir auf die interkommunale Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften. Nichts spricht dagegen, wenn Gebietskörperschaften gemeinsame Verwaltungen oder Behörden betreiben. Mit Zwang vitale, lebensfähige Gemeinden gegen ihren Willen anderen Gemeinden zuzuschlagen, entspricht nicht der liberalen Auffassung von kommunaler Selbstverwaltung.