
(...) Ehe und Familie sind die Keimzelle der Gesellschaft und bedürfen auch in einer Zeit gesellschaftlichen Wandels des besonderen Schutzes und der Förderung durch den Staat. Wir sind daher auch der Überzeugung, dass die Rechtsordnung in bestimmten, sachlich gerechtfertigten Bereichen eine Unterscheidung zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft machen muss - so etwa, wenn es um die Elternschaft für Kinder geht. (...)