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Thomas Kossendey
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Frage von Christian N. •

Frage an Thomas Kossendey von Christian N. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Kossendey,

in Vorbereitung auf die anstehenden Bundestagswahlen im nächsten Jahr mache ich mir derzeit ein Bild von den zur Wahl stehenden Parteien anhand des Abstimmungsverhaltens der gewählten Vertreter. Dabei ist mir aufgefallen, dass Sie in der Abstimmung zum "Recht auf Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare" mit ´Nein´ gestimmt haben.

Es betrifft mich zwar nicht persönlich, aber dennoch bin ich der Ansicht, dass eine moderne Gesellschaft jedem die gleichen Rechte einräumen sollte, egal in wem er das Glück seines Lebens zu finden glaubt. Daher grüble ich seitdem, warum Sie dieses Recht nicht einräumen wollten.

Da ich Sie nicht persönlich kenne, kamen mir zwei mögliche Gründe in den Sinn. "Ewig gestrig" oder "Naja, halt das C in CDU". "Ewig gestrig" passt aber irgendwie nicht zu Ihrer Verbindung zum OFFIS e.V. und das C in CDU schied für mich als Begründung aus, als ich Ihre Arrangements rund um Wehrtechnik in der Liste Ihrer Nebeneinkünfte gesehen habe. Offenbar steckt also noch etwas anderes hinter Ihrer Entscheidung.

Wären Sie so gut, mich an Ihrer Entscheidungsfindung teilhaben zu lassen?

Mit freundlichen Grüßen,
CN

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Nickel,

ich habe bei der von Ihnen angesprochenen Abstimmung nicht aus Ablehnung oder Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare mit nein gestimmt, sondern auf der Basis rechtlicher Gründe.
Nach Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes steht die Ehe unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Ehe wird nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau definiert (vgl. etwa die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Transsexuellengesetz vom 6. Dezember 2005). Eine Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare wäre rechtlich gesehen mit Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und damit verfassungswidrig.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bekennt sich zudem ausdrücklich zu der in Artikel 6 niedergelegten Wertentscheidung des Grundgesetzes. Ehe und Familie sind die Keimzelle der Gesellschaft und bedürfen auch in einer Zeit gesellschaftlichen Wandels des besonderen Schutzes und der Förderung durch den Staat. Wir sind daher auch der Überzeugung, dass die Rechtsordnung in bestimmten, sachlich gerechtfertigten Bereichen eine Unterscheidung zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft machen muss - so etwa, wenn es um die Elternschaft für Kinder geht.
Zugleich ist aber darauf hinzuweisen, dass das Institut der eingetragenen Lebenspartnerschaft in der heutigen Rechtswirklichkeit bereits in zahlreichen Bereichen der Ehe angeglichen worden ist. Auch in der laufenden 17. Wahlperiode wurden entsprechende gesetzgeberische Maßnahmen, etwa im öffentlichen Dienstrecht und im Steuerrecht, umgesetzt.

Mit freundlichem Gruß

Thomas Kossendey