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Thomas Kossendey
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Frage von Horst W. •

Frage an Thomas Kossendey von Horst W. bezüglich Gesundheit

Hallo Herr Kossendey,

habe eben erfahren,das Polizeibeamte und Feuerwehrbeamte in der Mehrzahl keine Krankenversicherung brauchen und das die Kosten der Bund/Land übernimmt.Können sie mir sagen,warum das so ist?Ich bin selbst Beamter im mittleren Dienst (Bundesbahn),habe eine 80% Kostenabdeckung durch die KVB,die ich bezahlen muss und eine Restkostenversicherung,die die restlichen 20 % abdeckt,auch kostenpflichtig.Des weiteren bezahle ich Praxisgebühr,Medikamentenzuzahlung und so einige Leistungen werden nicht mehr übernommen .Zu sagen,Polizeibeamte verdienten zu wenig ,das kann ich aus meiner Sicht ebenfalls nicht bestätigen,da ja nach der Polizeireform die meisten in den gehobenen Dienst gelangt sind (Gehaltstufe A9 und höher),warum eigentlich? Muessen Streifenpolizisten denn im gehobenen Dienst sein?Das hat früher der einfache und mittler Dienst gemacht.

Mit freundlichen Gruessen
Horst Willuweit

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Willuweit,

für Ihre Anfrage vom 26.09.2012 danke ich Ihnen.
Den Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei (PVB) wird Heilfürsorge gemäß § 70 Absatz 2 Bundesbesoldungsgesetz gewährt. Dies ist begründet in den berufsspezifischen Besonderheiten der polizeilichen Arbeitsplätze, den Arbeitsaufgaben und den Arbeitsbedingungen und den sich daraus ergebenden Anforderungen an die Leistungsfähigkeit bzw. Belastbarkeit bei der Wahrnehmung gefahrgeneigter, sicherheitsrelevanter und hoheitlicher Aufgaben. Allerdings leisten die PVB auch Zuzahlungen zu Arzneimitteln, Heil- und Hilfsmitteln, Krankenhausaufenthalt etc. wie gesetzlich Versicherte auch. Bezüglich Ihrer Frage nach der Versicherungsleistung für Feuerwehrbeamte oder Landespolizisten wenden Sie sich bitte an das Land Niedersachsen, das in diesem Fall zuständig ist.

Mit freundlichem Gruß
Thomas Kossendey