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Thomas Jarzombek
CDU
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Frage von Heinz-Werner S. •

Wie stehen Sie dazu, dass Fahren ohne Fahrschein weiterhin zu Gefängnisstrafen (EFS) führen kann? Wie stehen Sie zum sog. Schwedischen Modell?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Gerne antworte ich Ihnen auch in Bezug auf meine Heimatstadt Düsseldorf. Der Rat der Stadt Düsseldorf hat auf Antrag der Ratsfraktionen Die Partei-Klima-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Die Linke und FDP: „Verzicht auf Strafverfolgung wegen Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein“ gegen die Stimmen der CDU beschlossen: „Die Rheinbahn AG stellt ab sofort weder Strafanzeigen noch Strafanträge nach § 265a wegen Beförderungserschleichung.“

Dieser Beschluss führt nun dazu, dass nun die Polizei ihre wertvolle Zeit für die Anzeigen opfern muss, statt beispielsweise mit mehr Personal für Sicherheit in der Altstadt zu sorgen. In meinen Augen führt das zu verständlichem Frust bei den Beamtinnen und Beamten.

Der CDU kommt es bei der - Ablehnung - dieses Antrags auch auf die Signalwirkung an. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) schätzt, dass jährlich rund 3,5 Prozent aller Bus- und Bahnnutzer schwarzfahren. Dadurch entgehen den deutschen Nahverkehrsunternehmen pro Jahr bis zu 250 Millionen Euro an Einnahmen. Hinzu kommen Kosten in Höhe von 100 Millionen Euro jährlich für den Einsatz von Kontrollpersonal. Schwarzfahren kostet den deutschen Nahverkehrsunternehmen also jährlich insgesamt 350 Millionen Euro (siehe https://www.mobi-wissen.de/Finanzierung/Erh%C3%B6htes-Bef%C3%B6rderungsentgelt-(EBE) ). Geld, dass beim ÖPNV-Ausbau fehlt.

Wer schwarz fährt, fährt auf Kosten der anderen, die ihr Ticket bezahlen und auf Kosten der Allgemeinheit.

Ein schwedisches Modell gibt es in diesem Sinne nicht. In Schweden ist wiederholtes Schwarzfahren nicht strafbar, in Deutschland aber schon. Die Strafen für Schwarzfahrer können in Schweden durch eine Versicherung abgedeckt werden. Sich gegen eine selbst begangene, illegale Handlung versichern zu können, halte ich für höchst bedenklich.

Entscheidend ist, dass in der Praxis "Schwarzfahrer" erst nach mehreren vorangegangenen Taten angezeigt werden. Hier kann man angesichts der wiederholten bewussten Missachtung geltenden Rechts auch bei geringeren Schadenssummen nicht von Bagatellkriminalität sprechen. Auch lassen sich die Täter und Täterinnen häufig genug nicht durch ein erhöhtes Beförderungsentgelt beeindrucken. Auch wegen ihrer generalpräventiven Wirkung sollte daher nicht auf die Strafbarkeit der Beförderungserschleichung verzichtet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Jarzombek
 

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