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Thomas Jarzombek
CDU
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Frage von Gudrun W. •

Frage an Thomas Jarzombek von Gudrun W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
Sie vertreten meine Stadt in Berlin. Deshalb möchte ich Sie darum bitten, sich für mein Anliegen eines Anti-Mobbing-Gesetzes einzusetzen. Dieses erscheint mir bitter nötig angesichts steigender Zahlen von Mobbing Opfern. Bereits in den Schulen wird die Lage immer schlimmer. Und keiner von uns möchte doch in amerikanischen Verhältnissen leben.
Vielen Dank und freundliche Grüße G. W.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Wünsche,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de.

Mobbing findet heute in vielen Formen statt - in Betrieben und anderen Bereichen. In der Arbeitswelt ist Mobbing allerdings ein besonderes Thema. Mobbing werde dabei von Kollegen wie Vorgesetzten betrieben. Es ist aber angesichts der vielen Spielarten von Mobbing schwierig, diese abzugrenzen und in eine gesetzliche Definition zu pressen. Zudem können strafrechtlich nach den Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalles Verhaltensweisen, die als Mobbing zu werten sind, aus strafrechtlicher Sicht als Körperverletzung, als Beleidigung oder üble Nachrede oder als Nötigung bereits heute geahndet werden. Deshalb sieht die CDU/CSU-Bundestagsfraktion derzeit keinen weiteren Handlungsbedarf.

Dennoch nehmen wir Mobbing sehr ernst. Mobbing führt menschlich zu großem Leid, aber auch zu hohen wirtschaftlichen Kosten. 44 Prozent der Frühverrentungen gehen derzeit auf psychische Erkrankungen zurück. Mobbing führt u. a. zu Angst. Permanente Angst wiederum führt verstärkt zu psychischen Belastungen und letztlich zu manifestierten Erkrankungen. Da gibt es Handlungsbedarf.

Es gibt bereits in vielen Regionen sog. Anti-Mobbing-Telefone, also Nottelefone, die aus dem Selbsthilfefonds der Krankenkassen finanziert werden. Es ist zudem klar, dass Arbeitgeber eine besondere Schutzpflicht für ihre abhängig Beschäftigten haben. Wenn Arbeitgeber Mobbing feststellen und nicht einschreiten, handeln sie letztlich schuldhaft und können dafür in Anspruch genommen werden. Auch Personal-, Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen müssen sich mit solchen Vorfällen beschäftigen. Mobber können sofort gekündigt werden. Es gibt also Instrumente, um gegen Mobbing vorzugehen, den Arbeitgeber in die Pflicht zu nehmen und die entsprechenden innerbetrieblichen Kontrollsysteme, wie Betriebs- und Personalräte zu nutzen.

Das Thema ist so wichtig, dass es regelmäßig durch einen Mobbingreport bzw. Berichte der Bundesanstalt für Arbeitsschutz (BAuA) beleuchtet wird. Das Thema wird auf jeden Fall weiter bearbeitet.

Sollten Sie noch weitere Anliegen haben, bei denen ich Sie unterstützen kann, schreiben Sie mir direkt an thomas.jarzombek@bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Jarzombek

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