Frage an Thomas Jarzombek von Anja G. bezüglich Menschenrechte
Sehr geehrter Herr Jarzombek,
am 15.05.2020 haben 16 Mitglieder des Bundestages einen Appell an die MinisterpräsidentInnen der Länder gerichtet, die Wiedereröffnung der Bordelle nicht wieder zu genehmigen. Stattdessen fordern sie ein Sexkauf-Verbot nach dem Nordischen Modell.
Was bräuchten Sie noch an Informationen und Argumenten, um sich auch diesem mutigen und entschiedenem Schritt anzuschließen?
Das Nordische Modell besteht aus 5 Säulen und beinhaltet weit mehr als nur die Freierbestrafung:
• Säule 1: Unterstützung prostituierter Frauen (Ausstiegsprogramme)
• Säule 2: Aktive Eindämmung der Nachfrage nach Prostitution (Freierbestrafung)
• Säule 3: Einschränkung des Profits an Prostitution (Zuhälterei, Menschenhandel)
• Säule 4: Aufklärung über Prostitution (zur Bewusstseinsveränderung in der Gesellschaft)
• Säule 5: Prävention (Bewusstseinsbildung an Schulen)
Zu Ihrer Information finden Sie hier noch Informationen von Netzwerk Ella und Sisters zum Nordischen Modell
https://netzwerk-ella.de/index.php/2019/10/28/legalisierung-prostitutionsverbot-entkriminalisierung-nordisches-modell-wie-gesetzgeberisch-umgehen-mit-prostitution/
https://sisters-ev.de/wp-content/uploads/2020/04/Flyer-Faktencheck.pdf
und das „Konzept zur Implementierung von Elementen des Nordischen Modells auf kommunaler Ebene“ von Manuela Schon. https://abolition2014.blogspot.com/2020/01/konzept-zur-implementierung-von.html
Für Rückfragen und einen formellen oder informellen Austausch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Arbeitskreis StopSexkauf des KOFRA,
Kommunikationszentrum für Frauen zur Arbeits- und Lebenssituation
& Anja Grünewald
Sehr geehrte Frau G.,
vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch zur Forderung des Sexkauf-Verbots nach dem Nordischen Modell und die zur Verfügung gestellten Informationen. Bitte sehen Sie mir nach, dass die Antwort auf Ihre Anfrage erst jetzt erfolgt.
Die CDU/CSU-Fraktion ist sich darin einig, dass wenn man Prostitution grundsätzlich verbietet, sie dadurch in die Illegalität abgedrängt werden könnte. Sie findet dann weiter statt, aber ohne Begleitung und Zugang zu Beratung und Unterstützung für die Prostituierten.
Wir aber wollen mit dem seit 2017 geltenden Prostituiertenschutzgesetz durch Aufklärung über ihre Rechte, Gesundheitsberatung und Kontrollen der Umstände in den Bordellen, Prostituierte langfristig aus der Illegalität herausholen. Die Frauen sollen besser vor Gewalt, Erpressung und Missbrauch geschützt werden.
Zugleich hat der Bundesgesetzgeber neben dem Prostituiertenschutzgesetz die Straftatbestände im Bereich der Zwangsprostitution sowie des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung deutlich nachgeschärft.
Damit haben wir bereits eine gute Grundlage geschaffen, um auf die verschiedenen Themen Prostitution, Zwangsprostitution und Menschenhandel und die damit verbundenen menschlichen Schicksale zu reagieren.
Mit den besten Grüßen
Thomas Jarzombek