Frage an Thomas Jarzombek von Alexander G. bezüglich Verbraucherschutz
Guten Tag Herr Jarzombek,
nachdem Herr Koeppen als Vorsitzender des Ausschusses für Internet und Digitale Agenda mir keine Antwort gibt, interessiert mich ihre Meinung als netzpolitischer Sprecher der Unionsfraktion zum geplanten Routerzwang durch die Hintertür, die die Bundesnetzagentur in ihrem Entwurf für die Verordnung für Rahmenvorschriften zur Förderung der Transparenz, Veröffentlichung von Informationen und zusätzlicher Dienstemerkmale zur Kostenkontrolle auf dem Telekommunikationsmarkt durchzusetzen versucht.
Dort heißt es in §1, Absatz (3):
1. Hinweis auf das Recht zum Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen an die entsprechende Schnittstelle.
2. Hinweis, sofern das integrierte Zugangsgerät vom Kunden nicht ausgetauscht werden darf.
Der neue Punkt 2. hebelt im Grunde den ersten Punkt aus.
In älteren Entwürfen wären Router durch den Kunden austauschbar.
Im Koalitionsvertrag heißt es unmissverständlich: "Wir wollen eine gesetzliche Klarstellung für den Netzzugang von Telekommunikationsanbietern. Nutzerrinnen und Nutzer müssen die freie Auswahl an Routern behalten. Daher lehnen wir den Routerzwang ab. Die zur Anmeldung der Router (TK-Endeinrichtungen) am Netz erforderlichen Zugangsdaten sind den Kundinnen und Kunden unaufgefordert mitzuteilen."
Wie werden sie und ihr Ausschuss verhindern dass die Bundesnetzagentur diesen Punkt des Koalitionsvertrag ad absurdum führt.
Das letzte Wort haben natürlich die Parlamentarier bei der Abstimmung aber werden diese durch ihren Ausschuss dahingehend informiert was die Bundesnetzagentur vorhat?
Sehr geehrter Herr Gorzella,
vielen Dank für Ihre Frage zur Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur. Insbesondere das Problem des Routerzwangs beschäftigt mich schon eine ganze Weile. Ich freue mich deshalb, dass das Problem im Koalitionsvertrag benannt und eine Lösung in Aussicht gestellt wurde.
Der von Ihnen angesprochene Entwurf der Transparenzverordnung ist inzwischen zahlreichen Änderungen unterzogen worden, vor allem aufgrund von Diskussionen im Beirat der Bundesnetzagentur. Die Debatte zum Netzabschlussgerät kann aber auf diesem Weg noch nicht endgültig gelöst werden, da die Bundesnetzagentur keine gesetzlichen Befugnisse hat, den Netzbetreiber vorzuschreiben, wo deren Netz endet. Diese können selbst darüber entscheiden. Das bedeutet auch, dass die Bundesnetzagentur die Formulierung in der Transparenzverordnung dementsprechend wählen muss. Die Transparenzverordnung manifestiert diese Rechtslage aber nicht, sondern schafft zusätzliche Transparenz auf Basis des geltenden Rechts.
Ich setze mich dafür ein, Routerzwang zu verbieten. Dazu müssen voraussichtlich das Telekommunikationsgesetz (TKG) und das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) geändert werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat entsprechende Änderungen an der Gesetzeslage in Angriff genommen. Auf deren zügige Umsetzung werde ich auch weiterhin drängen.
Mit den besten Grüßen
Thomas Jarzombek