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Thomas Jarzombek
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Frage von Irmgard Z. •

Frage an Thomas Jarzombek von Irmgard Z. bezüglich Gesundheit

Betr.:Unabhängige Bewertungen bzw. Studien für Behandlungsmethoden, Hilfsmitteln,Medikamente.....

Guten Tag Herr Jarzombek .

Patienten erfahren mehr aus Internet über zugelassene zb. in USA, Behandlungsmethoden, Hilfsmitteln,Medikamente ..... als von gesetzlichen Kassenärzten. Bundesausschuss (G-BA) lässt nach merkwürdigen/undurchschaubaren Kriterien nur das bewerten, was die gesetzlichen Kassen ( GKV) leisten können und nur das bieten die Kassenärzte an. Es muss im Interesse des Staats sein für Bürger die weltweit zugelassenen Behandlungsmethoden, Hilfsmitteln,Medikamente.... etc. unabhängig zu bewerten ? Die Wirkungen von FIR-Far Infrared Ray oder ACP-Autologous Conditioned Plasma ist seit langer Zeit weltweit bekannt und werden erfolgreich angewendet, sind aber im Leistungskatalog der KK nicht vorhanden.

Mit freundlichen Grüßen.
I. Zdzanek

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Zdzanek,

wir haben erfreulicherweise in Deutschland ein insgesamt ausgesprochen gutes Gesundheitssystem mit sehr guter medizinischer Versorgung, wofür wir dankbar sein können.

Der Gemeinsame Bundesausschuss setzt das Prinzip der Selbstverwaltung um. Dies halte ich für richtig, da gerade im sensiblen Bereich des Patientenwohls die zu treffenden Entscheidungen nicht allein der Politik obliegen sollen. Unter Leitung eines neutralen Vorsitzenden vereinbaren Vertreter der Leistungserbringer (Krankenhäuser, Ärzte) und der Kostenträger (Krankenkassen) gemeinsam, welche Medikamente, Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der Leistungskatalog umfasst. Auch Patientenvertreter sind bei den wichtigen Fragen der Aufnahme oder des Wegfalls von Leistungen beteiligt. Sie haben ein Anhörungsrecht, wodurch gewährleistet ist, dass auch die Belange der Patienten in die Entscheidungen einbezogen werden. So werden die Entscheidungen für die Betroffenen transparenter und es trägt zu einer Steigerung der Akzeptanz der Entscheidungen bei. Die Union hat im Rahmen des Patientenrechtegesetzes eine weitere Stärkung der Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss durchgesetzt. Danach müssen die Anträge der Patientenvertreter in der nächsten Sitzung des jeweiligen Gremiums beraten werden. Die Regelung gilt sowohl für das Plenum als auch für die Unterausschüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses. Damit haben wir die Stellung der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss gestärkt.

Selbstverständlich muss für das Wohl des Patienten die bestmögliche medizinische Versorgung zum Einsatz kommen. Was an innovativen Maßnahmen möglich ist, wird nach ärztlichem Ermessen für den Patienten getan. Bei Behandlungen im Krankenhaus ist dies völlig unabhängig von der Frage, ob die Maßnahme auch im Leistungskatalog enthalten ist. Was der Arzt für erforderlich hält, wird bezahlt. Im ambulanten Bereich, wenn also keine Notfälle vorliegen und es eher um die Regelversorgung geht, ist die Sache etwas anders gelagert. Dort werden von den Krankenkassen nur diejenigen Behandlungen bezahlt, die aufgrund einer gesicherten Studienlage wissenschaftlich anerkannt und daher vom Gemeinsamen Bundesausschuss zugelassen sind. Auch hier hat die Union den Weg für Innovationen erleichtert: Für Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, deren Nutzen noch nicht hinreichend belegt ist, die jedoch das Potential einer erforderlichen Behandlungsalternative erkennen lassen, kann der Gemeinsame Bundesausschuss Richtlinien zur Erprobung beschließen. Diese Möglichkeit haben wir mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz über den § 137e SGB V neu geschaffen. Damit sind die Weichen richtig gestellt, dass Innovationen im Interesse der Patienten schnellen Eingang in die Erstattung finden.

Mit besten Grüßen
Thomas Jarzombek

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