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Thomas Jarzombek
CDU
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Frage von Michael B. •

Frage an Thomas Jarzombek von Michael B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Jarzombeck,

wie stehen Sie zu der Änderung des Meldegesetzes und wie war Ihr Abstimmungsverhalten
im Bundestag - sofern anwesend - bzw. wie hätten Sie gestimmt wenn Sie anwesend gewesen
wären.
Hier ist insbesondere Ihre Meinung zu der Weitergabe von Adressen und persönlichen Daten durch die Meldeämter an private Adressverlage etc. von Interesse.

Für Ihre Antwort vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichem Gruß
Michael Becker

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Antwort von
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Lieber Herr Becker,

ich habe mich - ehrlich gesagt - sehr über die Darstellungen in den Medien zum neuen Meldegesetz geärgert. Hier wurde der Eindruck erweckt, die Änderungen am Meldegesetz seien "überfallartig durchgewunken worden". Das stimmt so nicht, bereits Tage vor der Plenarsitzung gab es ausführliche Beratungen im zuständigen Innenausschuss; außerdem wurden die Änderungen bereits zwei Wochen vor dem Plenum versendet.

Da ich selbst nicht Mitglied im Innenausschuss bin, war ich mit dem Vorgang nicht befasst. Aufgrund der irrwitzigen Masse an Vorgängen ist es definitiv nicht möglich, Fachthemen anderer Fachbereiche/Ausschüsse auf einer solchen Detailebene nachzuvollziehen. Ich bin Mitglied in Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie im Familienausschuss, weiterhin Mitglied der Enquete-Kommission für Internet und digitale Gesellschaft und im Unterausschuss Neue Medien. Ich strebe es zumindest an, in diesen Bereichen sattelfest zu sein und stelle mich hier gerne auch allen Details.

Nach der Berichterstattung zum Meldegesetz komme ich aber zu dem Schluss, dass die massive Kritik auch inhaltlich nicht gerechtfertigt ist. Hier noch einmal der strittige Passus:

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/101/1710158.pdf

"cc) Folgender Absatz 4 wird angefügt:

„(4) Es ist verboten, Daten aus einer Melderegisterauskunft zu Zwecken der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden,

1. ohne dass ein solcher Zweck gemäß Absatz 1 Satz 2 bei der Anfra- ge angegeben wurde oder

2. wenn die betroffene Person gegen die Übermittlung für jeweils diesen Zweck Widerspruch eingelegt hat.

Dies gilt nicht, wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden.“"

Demnach dürfen keine Meldeauskünfte zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels erteilt werden. Zulässig ist lediglich eine Aktualisierung bereits vorhandener Adressen. Dazu gilt jedoch §28 des Bundesdatenschutzgesetzes

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bdsg_1990/gesamt.pdf

(3) Die Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten für Zwecke des Adresshandels oder der Werbung

ist zulässig, soweit der Betroffene eingewilligt hat und im Falle einer nicht schriftlich erteilten Einwilligung

die verantwortliche Stelle nach Absatz 3a verfährt.

Damit war und ist die Verarbeitung und Speicherung von Adressdaten zum Zwecke der Werbung nur zulässig, wenn der Betroffene dem ausdrücklich zustimmt. So haben wir in Deutschland den strengsten Datenschutz weltweit und ich kann nicht erkennen, dass hier eine Aufweichung beschlossen worden sei.

Aufgrund meiner Tätigkeit im Bereich der Internet-Regulierung würde ich es mir allerdings wünschen, dass eine solche Empörung der Bevölkerung auch hier einmal stattfinden würde. Wie US-Unternehmen mit den Daten der Menschen in Deutschland umgehen, hat eine ganz andere Qualität als die Frage postalischer Werbezusendungen. Hier engagiere ich mich sehr für eine deutlich strengere Gesetzgebung, die aber effektiv nur auf europäischer Ebene stattfinden kann. Hier sind wir inzwischen auf einem sehr guten Weg, die zuständige Kommissarin Reding hat dazu eine Novelle der europäischen Datenschutzrichtlinie vorangetrieben, die im wesentlichen der Deutschen Philosophie des Datenschutzes entspricht.

Mit den besten Grüßen,

Thomas Jarzombek

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