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Thomas Jarzombek
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Frage von Manfred L. •

Frage an Thomas Jarzombek von Manfred L. bezüglich Recht

Hallo Herr Jarzombek,

es liegt ein Entwurf für ein "Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz" auf dem Tisch. Nach gegenwärtigem Stand werden die Pflichten u.a. aus dem KonTraG für die Verantwortlichen in der Wirtschaft kaum noch zu erfüllen sein. So soll bei Prävention untersagt werden, in der Mehrzahl Sozialer Netzwerke im Internet über Bewerber zu recherchieren. Auch die Aufklärung von Manager- bzw. Mitarbeiterkriminalität (TATORT Arbeitsplatz) durch verdeckten Videoeinsatz oder längere Überwachung von Verdachtspersonen wird mit Gültigkeit des neuen Gesetzes nicht mehr erlaubt sein. In Sozialen Netzwerken stehen alleine von den Nutzern selbst eingestellte Angaben, die nahezu von jedem Besucher eingesehen werden können - nur der künftige Arbeitgeber darf das nicht lesen??? Die Richter brauchen zur Wahrheitsfindung klare Fakten. Verlangt werden etwa mehrfache Nachweise für begangene Delikte. Das braucht seine Zeit.

Ist das so bewusst - und gewollt? Wenn nein: wie ist Ihre Position hierzu? Was unternehmen Sie um ein solches Gesetz zu verhindern?
Was kann ich als Bürger dazu beitragen, dass aus gutgemeintem Datenschutz kein Ganovenschutz wird?

Wirtschaft und öffentliche Verwaltung unterhalten Instrumente mit hohem Personaleinsatz und folglich hohem Aufwand gegen Schäden durch solche Wirtschaftskriminalität, zur Verhinderung oder Reduzierung. Dennoch steigen die Schadenszahlen und -summen signifikant. Polizei oder Staatsanwaltschaften sind erst dann Ansprechpartner, wenn mindestens Fakten für einen stabilen Anfangsverdacht auf dem Tisch liegen - aber wo und wie soll der denn entstehen, wenn die Möglichkeiten dermaßen verhindert werden?

Ich kann Ihnen gern eine Verbands-Broschüre über die Arbeit von privaten Ermittlern übersenden, in der u.a. ranghohe Politiker die Bedeutung und den Nutzen der Detektivbranche für Wirtschaft und Bürger hervor heben.

Sehr geehrter Herr Jarzombek, ich freue mich auf Ihre Reaktion.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Lotze

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Lotze,

ich danke Ihnen für Ihre Frage hier bei Abgeordnetenwatch zum Entwurf eines Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes.

Die Reform des Bundesdatenschutzgesetzes ist eines der zentralen Ziele der christlich-liberalen Koalition. Zum Bereich des Arbeitnehmerdatenschutzes ist im Koalitionsvertrag vereinbart, dass das Gesetz einen interessensausgleichenden Ansatz verfolgen soll, der sich weitgehend an der vorhandenen Rechtsprechung orientiert. Auch zwischen allen Beteiligten besteht Konsens, dass es ein solches Datenschutzgesetz geben muss. Den Bereich nicht zu regeln, wäre keine Lösung.

Allerdings sprechen Sie zutreffend viele Punkte an, die im bisherigen Entwurf noch nicht optimal ausgestaltet sind. Darüber wird in der Koalition aktuell auch intensiv diskutiert. Die Koalitionsfraktionen sind im Gespräch mit zahlreichen Experten und Vertretern betroffener Verbände. Es ist davon auszugehen, dass der Entwurf im anlaufenden parlamentarischen Verfahren noch an vielen Stellen geändert wird.

Bei den Beratungen wird vor allem der Frage eines möglichen Verbots der heimlichen Videoüberwachung besondere Beachtung geschenkt werden müssen. Eine Festlegung, etwa auf ein Verbot oder eine grundsätzliche Zulässigkeit unter bestimmten Voraussetzungen, ist derzeit noch nicht getroffen. Zur Frage der Internetrecherche über Bewerber möchte ich klarstellen, dass der Entwurf in der derzeitigen Fassung zwei unterschiedliche Regelungen vorsieht. So sollen auf der einen Seite bei Karriereportalen – wie etwa xing – frei verfügbare Informationen auch vom potentiellen Arbeitgeber genutzt werden können. Hingegen nicht genutzt werden dürfen Daten aus vorwiegend privaten Netzwerken, die besonders geschützt sind. Es zeichnet sich jedoch ab, dass diese Regelung im parlamentarischen Verfahren noch überarbeitet wird.

Es besteht also weiterhin die Möglichkeit, das Vorhaben konstruktiv mitzugestalten. Deshalb danke ich Ihnen für Ihre Einschätzung. Die von Ihnen angesprochenen Kritikpunkte habe ich bereits an die zuständigen Kollegen aus den Fachausschüssen weitergeleitet. Sie wurden dort mit großem Interesse zur Kenntnis genommen und werden bei der weiteren Beratung Berücksichtigung finden. Zudem möchte ich Sie dazu ermuntern, sich weiter für das Anliegen zu engagieren. Es erscheint mir empfehlenswert, dass Sie im Rahmen des von Ihnen angesprochenen Verbandes nochmals direkt an die Kollegen aus dem Wirtschafts- und Innenausschuss sowie die zuständigen Bundesministerien herantreten. Gerne werde ich Sie dabei unterstützen. Auch an den von Ihnen angebotenen Verbands-Broschüren bin ich äußerst interessiert und wäre für eine Übersendung an meine Büroanschrift dankbar.

Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Jarzombek

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