Wenn der Verfassungsschutz ausreichend Beweise im Sinne des Artikel 21 (2) vorweisen kann, bin ich für ein Verbot der AfD.
Schleswig-Holstein hat mit einigen anderen Bundesländern eine zentrale Antragsplattform ins Leben gerufen. Sie können unter folgendem Link einen Antrag stellen.
Zunächst einmal teile ich Ihre Ansicht – diese Art von Werbung ist meiner Ansicht nach für Kinder ungeeignet, noch dazu am helllichten Tag. Tatsächlich ist diese Werbung bisher erlaubt, da sie offenbar nicht gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag zu verstoßen scheint.
(...) Ich möchte Ihnen und Ihren Kolleginnen und Kollegen der Pflegeberufe abschließend für Ihre Arbeit danken. (...)
(...) Bleibt nur an die Einsicht zu appellieren, der erneuerbaren Energieerzeugung auf Ihrem Grundstück eine Chance zu geben. (...)