Energieausbau entgegen BNetzA-Vorgaben
Sehr geehrter Herr Hölck,
lt. BNetzA-Aussage (sind) „alle Umweltaspekte genau zu betrachten. Besonderes Augenmerk … dabei auf Menschen und Gesundheit, Tiere und Pflanzen, Grund und Boden“ (Quelle: www.netzausbau.de/wissen/umwelt) Aber TA-Lärm erlaubt Überschreitung auf bis 90 dB in Wohngebieten (Quelle: TA Lärm, BImSchG). Was tun Sie zur Umsetzung der BNetzA-Aussage zur Vermeidung von Lärmimmissionen, zum Schutz der Menschen?
Für geplante Multi-Terminal-Hub-Errichtung wird Naturschutz nicht beachtet, Lebensraum vieler Tiere (auch geschützte Arten) wird zerstört. Knicks müssen eingeebnet werden trotz Biotop-Schutz und Charaktermerkmal Schleswig-Holsteins. Naturschutzgebiete (Natura 2000) sollen bebaut werden. Was tun Sie, um uns und die Natur zu schützen?
Abstände zur Wohnbebauung sollen tlw. 10 bzw. 80 m (Quelle: Tennet) betragen. Erhebliche Immissionen werden befürchtet. Warum gibt es keine gesetzliche Regelung? Werden Sie das vorantreiben?
Danke für Ihre Antwort.