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Thomas Hitschler
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Frage von Lars W. •

Werden Mannschaften (Msch) der Bundeswehr auch zukünftig in das Einstiegsamt A4 Stufe 5 überführt?

Sehr geehrter Herr StS Hitschler,

das BMI hat am 01.02.2023 den Referentenentwurf zur "Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung" veröffentlicht.

Nach bisheriger Rechtslage werden Msch dem Eingangsamt A3 Stufe 1 zugeordnet. Gemäß Entwurf soll allerdings das Eingangsamt für den einfachen Dienst zukünftig A4 Stufe 5 sein, um die amtsangemessen Mindestbesoldung bzw. das Abstandsgebot zur Grundsicherung zu gewährleisten. Zugleich wird hinsichtlich der Zulagen weiterhin die Besoldungsgruppe A 3 sowohl hinsichtlich von Beamten als auch hinsichtlich von Soldaten aufgeführt (siehe Anhang 5, Seite 44 ff.). Im Referentenentwurf wird explizit zwischen Soldaten und Beamte unterschieden. Sofern aber Mannschaftsdienstgrade der Bundeswehr weiterhin nach A 3 besoldet werden würden, könnte man die Bemessung der gewährten Nettoalimentation nicht anhand Besoldungsgruppe A 4 Stufe 5 festlegen. Wie positioniert sich hier das BMVg bezüglich der Einstufung A4 Stufe 5?

Vielen Dank!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Frage. Das Bundesinnenministerium hat am 31. Januar einen Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung gegeben, der das Ziel hat, die Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts bei der Bundesbesoldung umzusetzen. Das Bundesverteidigungsministerium ist an dieser Abstimmung beteiligt und wird sich dafür einsetzen, dass die Interessen aller Beschäftigten berücksichtigt werden.

Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich zum jetzigen Zeitpunkt keine detailliertere Antwort geben werde. Gerne können Sie ähnliche Anfragen künftig direkt an das BMVg stellen: https://www.bmvg.de/de/kontakt

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Hitschler

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