Unterstützen Sie den Antrag die AFD vom BVerfG verbieten zu lassen?
Sehr geehrte Frau E.,
vielen Dank für Ihre Frage. Derzeit liegt uns noch kein fertiger Antrag vor. Es gibt lediglich einen Antragsentwurf, über den diskutiert wird.
Laut dem, was mir bisher über den Antragsentwurf bekannt ist, soll mit dem Antrag bereits jetzt die Beantragung eines Parteiverbotsverfahren durch den Bundestag beschlossen werden soll. Abgesehen davon, dass dieser Beschlussantrag die notwendige Mehrheit im Plenum aller Voraussicht nach nicht erreichen wird, leidet er auch an wesentlichen inhaltlichen Mängeln.
So soll der Bundestag bereits eine Blankovollmacht für einen Verbotsantrag erteilen, obwohl noch gar nicht alle Beweismittel zusammengetragen wurden. Damit sollen erst nach dem Beschluss Verfahrensbevollmächtigte beauftragt werden. Der Antrag würde also den zweiten Schritt vor dem ersten machen. Es besteht die Gefahr, dass der Verbotsantrag vom Bundesverfassungsgericht bereits deshalb als unzulässig verworfen wird. Denn der Bundestag hätte eben nicht auf Grundlage der später zugrunde zu legenden Beweismittel eine Entscheidung nach pflichtgemäßem Ermessen getroffen.
Es ist auch zweifelhaft, ob ein Verbotsantrag überhaupt noch wirksam beim Bundesverfassungsgericht durch die zu beauftragenden Verfahrensbevollmächtigten eingereicht werden könnte. Denn unter der Annahme, dass die Erstellung einer umfassenden Materialsammlung, zu der auch die Erkenntnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz gehören, neun bis zwölf Monat in Anspruch nimmt, verfiele der Beschluss des Bundestages für einen Verbotsantrag mit Zusammentritt des Bundestages der 21.
Wahlperiode der Diskontinuität.
Schließlich könnte durch den Beschlussantrag auch nicht die vom Bundesverfassungsgericht verlangte strikte Staatsfreiheit sichergestellt werden und es bestünde die Gefahr, dass der Antrag schon bei seinem Beschluss auch aus diesem Grund unzulässig ist.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen beantworten konnte und stehe weiter gerne über thomas.hitschler@bundestag.de als Ansprechpartner zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Hitschler