Guten Tag Herr Hitschler, die Neufassung des "Tierschutzgesetzes" soll untenstehende Punkte nicht umfassen und auch weiterhin den Kastenstand von Muttersauen zulassen. Stimmen Sie dem zu?
Verbot von Langstrecken-Tiertransporte in Länder außerhalb der EU
Verbot von Amputationen, um Tiere an landwirtschaftliche Haltungssysteme anzupassen
Verbot jeglicher Form der Anbindehaltung, darunter auch die saisonale Anbindehaltung von Rindern und die Anbindehaltung von Greifvögeln
Verbot der Privathaltung exotischer Wildtiere wie Affen, Tiger und Reptilien als „Haustiere“
Verbot aller Wildtierarten im Zirkus – und dies ohne Einzelfall-Schlupfloch
Verbot des Verkaufs von Welpen und anderer Tiere über Online-Plattformen. Die Tierheime sind voll!
Verbot von Qualzuchten in der Landwirtschaft und im Heimtierbereich
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Fragen, die ich gerne beantworte. Der vorliegende Gesetzentwurf ist bisher hinter den Erwartungen meiner Fraktion zurückgeblieben, was der Koordinierung innerhalb der Regierungskoalition geschuldet ist.
Zu den Punkten, die im Koalitionsvertrag vereinbart und bereits im Gesetzentwurf aufgegriffen wurden, gehören
. Verbesserung des Tierschutzgesetzes (Qualzucht konkretisieren, nicht-kurative Eingriffe deutlich reduzieren, Anbindehaltung spätestens in zehn Jahren beenden).
. Einführung eines kameragestützten Überwachungssystems in Schlachthöfen
. Schließung von Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes
. Verpflichtende Identitätsüberprüfung für den Onlinehandel mit Heimtieren
. Obligatorische Kennzeichnung und Registrierung von Hunden
. Aktualisierung der Leitlinien für Tierbörsen
. Schaffung des Amtes eines Tierschutzbeauftragten
Wenn der Gesetzentwurf im September in die parlamentarische Beratung geht, werden die Verhandler:innen der SPD-Bundestagsfraktion deshalb die Punkte, die auch Sie anführen, ansprechen und sich dafür einsetzen, möglichst viel davon gegenüber unseren Koalitionspartnern durchzusetzen. Dafür ist es sehr hilfreich, viele Menschen wie Sie hinter uns zu wissen.
Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich aus verhandlungstaktischen Gründen nicht auf jeden einzelnen Punkt eingehen kann. Ich kann Ihnen aber bereits mitteilen, dass die 1. Lesung für die 39.KW geplant ist. Danach wird es eine öffentliche Anhörung geben. Wenn der Zeitplan eingehalten werden kann, wird der Gesetzgebungsprozess Ende des Jahres abgeschlossen sein.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen beantworten konnte und stehe für Rückfragen gerne unter thomas.hitschler@bundestag.de zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Hitschler