Finden Sie es vertretbar, wenn jetzt auch Bürger mit natürlicher Immunität und Impfgeschädigte zu einer Covid-Impfung verpflichtet werden, obwohl sie keinen befriedigenden Fremdschutz bietet?
Aktuell erkranken laut RKI selbst dreifach Geimpfte in der Altersgruppe 18 bis 59 genauso häufig an Covid 19 wie nicht Geimpfte.
Siehe RKI-Wochenbericht vom 31.03.2022, S. 27, Abb. 21:
Eine Grundimmunisierung durch überstandene Krankheit wird auch mit Nachweis (z. B. T-Zellen-Test) regelmäßig nicht anerkannt. Medizinisch ist das nicht nachvollziehbar.
Zur Bedeutung natürlicher Immunität siehe das Schreiben von 81 Wissenschaftlern zur Covid-19-Impfpflicht vom 09.03.22, S. 12 f.:
Zu schweren Nebenwirkungen mit und ohne Todesfolge siehe a.a.O., S. 29 ff..
Wie kann man Impfgeschädigten bzw. ihren Angehörigen eine strafbewehrte Impfpflicht zumuten? Das kann ich nicht begreifen; Und viele andere Mitbürger können es auch nicht;
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Fragen, die ich gerne beantworte. Die Bekämpfung der Corona-Pandemie war durch Lerneffekte gezeichnet. Zum Jahreswechsel 2019/20 wussten wir noch sehr wenig über das neuartige Virus, außer dass es hochansteckend und tödlich war. Die Bilder von Militärlastern, die im nächtlichen Bergamo Leichen abtransportieren, noch bevor das Virus sich überhaupt in Deutschland verbreitet hat, sind uns sicher allen noch im Gedächtnis. Nach einigen Monaten ist es der Wissenschaft gelungen, das Virus genauer zu analysieren und passende Impfstoffe zu entwickeln. Dies hat uns in der Politik erlaubt, zielgenauere Maßnahmen zu treffen. Zwischenzeitlich haben sich in der Tat glücklicherweise Virenvarianten durchgesetzt, die nach allem, was wir derzeit wissen, deutlich weniger gefährlich sind.
Das wir diesen Punkt erreicht haben, liegt daran, dass die überwiegende Mehrheit der Menschen in unserem Land hat impfen lassen. Dadurch wurden Ansteckungsrisiken und die Zahl der schweren Erkrankungen deutlich reduziert. Die Impfung mit dem COVID-19-Impfstoff von BioNTech/Pfizer hat, wissenschaftlichen Studien zufolge, rund 95 Prozent der COVID-19-Erkrankungen verhindert. Allerdings gibt es leider auch Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können. Für diese ist der so genannte Herdenschutz besonders wichtig, der ab einer besonders hohen Impfquote besteht. Auch diese Menschen haben ein grundgesetzlich garantiertes Recht auf körperliche Unversehrtheit, was einer der Gründe ist, aus denen wir über die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht diskutiert haben.
Die Diskussionen im Parlament haben transparent und überwiegend sachlich gezeigt, wie der Entscheidungsfindungsprozess abgelaufen ist. Dabei wurden auch die Bedürfnisse von Menschen thematisiert, die negative Impferfahrungen gemacht haben.
Ich habe mir meine Entscheidung nicht leicht gemacht. Mein Abstimmungsverhalten während der Corona-Pandemie habe ich stets an dem verfassungsrechtlichen Grundsatz orientiert, dass der Staat stets das verhältnismäßig mildeste Mittel anwenden muss, um ein Problem zu lösen. Klar war auch, dass eine Impfpflicht kein Selbstzweck sein darf, sondern ein wirksames Instrument sein muss, das uns im Kampf gegen das Virus weiterbringt und den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt. In der Vergangenheit habe ich eine Impfpflicht eher abgelehnt. Die Entwicklungen der vergangenen Monate haben mich aber zum Umdenken bewegt.
Um Menschenleben zu schützen, Mutationen möglichst den Nährboden zu entziehen und unser Land auf den nächsten Herbst vorzubereiten, habe ich dem Gesetzentwurf für eine Impfpflicht ab 60 mit der Option auf eine Impfplicht ab 18 zugestimmt. Leider hat dieser Gesetzentwurf, wie im Übrigen auch die anderen Entwürfe und Antrage, die mit ihm zusammen abgestimmt wurden, keine Mehrheit erhalten.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen beantworten konnte und stehe für Rückfragen gerne unter thomas.hitschler@bundestag.de zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Hitschler