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Thomas Hitschler
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Frage von Achim B. •

Frage an Thomas Hitschler von Achim B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Hr. Hitschler,
ich würde gerne Ihre Meinung wissen zum sogenannten „Kuttenverbot“ für Motoradclubs.

Keine Frage das gegen illegale Machenschaften und kriminelle Vereinigungen von staatlicher Seite vorgegangen werden muss, aber das „Kuttenverbot“ grenzt meiner Meinung nach schon an Diffamierung, Sippenhaft und Willkür.
Oder haben sie schonmal erlebt das z.B. das Tragen von Fussballtrkot verboten wurde, nur weil ein Offizieller des Vereins straffällig wurde?

Würden Sie sich für die Aufhebung des „Kuttenverbots“ einsetzen sollte das jemals wieder zur Debatte stehen?
Schliesslich ist das auch ein Stück deutsches Kulturgut, wenn auch einer Subkultur.

MfG A. B.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage. Wenn man ein Hobby oder eine Leidenschaft mit anderen teilt und gemeinsam ausübt, möchte man dies gerne auch durch ein uniformes Auftreten deutlich machen. Ein Zusammengehörigkeitsgefühl wird daher gerne durch Team- oder Vereinskleidung demonstriert. Das ist selbstverständlich nachvollziehbar und auch von der grundgesetzlichen Versammlungsfreiheit gedeckt. Wenn also ein grundgesetzliches Prinzip eingeschränkt wird, geschieht das nicht leichtfertig.

Beim so genannten „Kuttenverbot“ liegt der Fall, meiner Ansicht nach, etwa anders, als Sie es darstellen. Bei "Hells Angels MC", "Red Devils MC", "Bandidos MC", "Chicanos MC", "Diablos MC", "Mongols MC", "Gremium MC" und "X-Team" handelt es sich um Organisationen, die als Deckmantel organisierter Kriminalität genutzt haben. Daher kann ich das Verbot der Symbole dieser Gruppen in der Öffentlichkeit auch nachvollziehen.

Es ist eben etwas anderes, als wenn Fans eines nicht genannten Fußballvereins weiterhin öffentlich ihre Trikots tragen, nachdem der Vereinspräsident wegen Steuerhinterziehung verurteilt wurde. Bei organisierter Kriminalität werden ganz bewusst in mit viel Einsatz Gesetze gebrochen, die sich die Bevölkerung, über ihre gewählten Volksvertreter, gegeben hat, um das Zusammenleben zu organisieren. Es geht dabei auch nicht um Kavaliersdelikte oder „Dumme-Jungen-Streiche“. Wir reden über Drogenhandel, Menschenhandel, Prostitution, Schutzgelderpressung, Körperverletzung, bis hin zu Auftragsmorden.
Die Struktur der Motorradclubs, die ja bewusst als Front für kriminelle Aktivitäten genutzt werden, macht ein strafrechtliches Vorgehen, etwa nach §129 StGB („Bildung einer kriminellen Vereinigung“) schwierig, eben weil es nur ein Teil der Mitglieder ist, die die Strukturen des Vereins missbraucht. Daher hat man sich für ein Vorgehen im Rahmen des Vereinsrechts entschieden.

Was durch die Verbote nicht betroffen ist, ist das Tragen von Lederjacken, von Abzeichen von Motorradclubs, die nichts mit den oben gelisteten MCs zu tun haben und diesen auch nicht ähnlich sehen, oder die Möglichkeit, sich gemeinsam zu Ausfahrten oder zum Schrauben an der Maschine zu treffen.
Ich bedaure es immer sehr, wenn von Seiten der staatlichen Organe in die Freiheitsrechte und die Persönlichkeitsrechte von Menschen eingegriffen werden muss. Ich bedaure es auch, wenn gesetzestreuen Motorradfahrer plötzlich mit Misstrauen begegnet wird, weil Außenstehende die Motorradclubs nicht auseinanderhalten können. Fakt ist aber, dass es in Deutschland ein Problem mit organisierter Kriminalität gibt, die von Mitgliedern von Motorradclubs ausgeht. Dem muss der Staat in Ausübung seines Gewaltmonopols entgegentreten.

Parallel laufen strafrechtliche Ermittlungen gegen die Kriminellen, die sich in den Motorradclubs verbergen, weiter. Ich gehe davon aus, dass dies in der Zerschlagung der kriminellen Strukturen gipfeln wird und die gesetzestreuen Mitglieder der Motorradclubs auf absehbare Zeit von dieser Unterwanderung befreit sein werden. Dann werde ich mich selbstverständlich auch eine vereinsrechtliche Lockerung des Kuttenverbots einsetzen.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantworten konnte. Sie können mich auch gerne direkt über thomas.hitschler@bundestag.de anschreiben.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Hitschler

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