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Thomas Hitschler
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Frage von Stephan K. •

Frage an Thomas Hitschler von Stephan K.

Hallo Herr Hitschler !
Das Rentenpaket ist in trockenen Tüchern.
Lt. Frau Nahles ist die Rente mit 63 kein Geschenk, sondern die Menschen haben sich diese Rente, durch langjährige Lebensleistungen, verdient.
Ok - das verstehe ich und kann dem auch zustimmten.

Nun aber meine Frage:
Wenn ich mich als Beispiel nehmen (geb. 1964) gilt diese Lebensleistung wohl schon nicht mehr. Ich muss - nach derzeitiger Rechtslage - bis zu Alter von 65 arbeiten um ohne Abschläge in Rente gehen zu können. Was ist bei mir anders als bei früheren Geburtsjahrgängen ? Ist meine Lebensleistung weniger wert ? Wo liegt der Unterschied ? Das verstehe ich eben nicht. Oder ist es doch nur ein kurzfristiges Wahlgeschenk bzw. Rente nach Kassenlage ?

Evtl. können Sie mir die Sache ja erklären.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Kölsch

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Sehr geehrter Herr Kölsch,

vielen Dank für Ihre Frage.

Mit der neuen Regelung zum Renteneintrittsalter sollen Menschen, die besonders früh ins Berufsleben eingestiegen sind und meist auch dann körperlich hart gearbeitet haben die Möglichkeit bekommen, nach 45 Versicherungsjahren abschlagsfrei mit 63 Jahren in Rente zu gehen. Wir möchten jedoch nicht das gesetzliche Renteneintrittsalter verändern. Dieses wird – wie beschlossen – schrittweise auf 67 Jahre ansteigen. Dementsprechend wird auch das Renteneintrittsalter für die „Rente für besonders langjährig Versicherte“ schrittweise von 63 Jahre auf 65 Jahre ansteigen. Dafür gibt es auch gute Gründe:

1) Die Lebenserwartung der Menschen steigt. Zum einen bedeutet dies, dass Menschen auch länger leistungs- und arbeitsfähig bleiben und zum anderen heißt es, dass die Bezugsdauer von Rentenzahlungen immer länger ausfällt.
2) Der Anteil älterer Menschen in unserer Gesellschaft wächst. Immer weniger junge Menschen sorgen für die Renten von immer mehr älteren Menschen. Mit der Erhöhung des Renteneintrittsalters versucht man diese Entwicklung zu flankieren.
3) Zudem versucht man mit der schrittweisen Erhöhung des Renteneintrittsalters die Beitragsbelastung von Beschäftigten, aber auch Arbeitgebern, in einem vernünftigen Rahmen zu halten.

Ich zähle mich zu den Unterstützern der Rente mit 63 Jahren. Es geht hierbei nicht darum, bestimmte Wählergruppen zu beschenken, sondern Menschen einen verdienten Ruhestand nach einem langen Erwerbsleben zu ermöglichen.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Hitschler

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